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Rente

16.01.12

Leyen will Rentenreform nachbessern

Bundessozialministerin kündigt generelle Anhebung geringer Rentenansprüche an.

Berlin/ Offenbach (sth). Die Bundesregierung will bei ihrer geplanten Rentenreform offenbar die Kritik von Fachleuten aufnehmen. Nach einem Bericht der am heutigen Montag erschienenen "Wirtschaftswoche" sollen langjährig Versicherte, die aufgrund niedrigen Arbeitseinkommens, wegen Kindererziehung oder Pflege nur geringe Rentenansprüche erworben haben, für die Rente besser gestellt werden. Wer in diese Beschäftigtengruppe falle, könne "damit rechnen, dass wir seine jährlichen Rentenbeiträge aufstocken", sagte Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) dem Magazin.

Das Blatt interpretiert diese Äußerungen so, dass von der Leyen sich damit der vom CDU-Arbeitnehmerflügel geforderten Rückkehr zur sogenannten Rente nach Mindesteinkommen annähere. Andererseits will die Ministerin dem Bericht zufolge am Konzept der Zuschussrente aber generell festhalten. So solle die Aufstockung einer niedrigen Rente auch weiterhin daran gebunden sein, dass der Arbeitnehmer zuätzlich privat oder betrieblich für das Alter vorgesorgt hat. "Der Deckel für die Zuschussrente wird bei 850 Euro bleiben", sagte von der Leyen. 

Schäuble leistet Widerstand gegen Steuerfinanzierung

Umstritten scheint weiterhin die Finanzierung der Zuschussrente zu sein. Die Ministern sei von ihren Plänen abgerückt, die Kosten für die Zuschussrente - das ist die Differenz zwischen den durch Beitragszahlungen erworbenen Rentenansprüchen und der Gesamtrente von 850 Euro netto - allein aus Steuermitteln zu finanzieren, heißt es in dem Bericht. Dagegen gebe es Widerstand im Bundesfinanzministerium. Grund dafür dürfte vor allem sein, dass die Kosten für die Zuschussrente nach Berechnungen des Sozialministeriums von 50 Millionen Euro im Jahr 2013 auf etwa 2,9 Milliarden Euro im Jahr 2035 steigen werden. 

Selbstständige sollen nach den Plänen von der Leyens künftig zur Altersvorsorge verpflichtet werden. Allerdings soll ihnen offenbar freigestellt werden, ob sie sich privat oder über die gesetzliche Rentenversicherung absichern. "Alle Selbstständigen sollten im Grundsatz eine Pflicht zur Altersvosorge haben - weil sonst das Risiko bei der Gemeinschaft liegt, die Grundsicherung zahlt, wenn am Ende das Geld nicht reicht", zitiert das Magazin die Ministerin. Experten hatten sich wiederholt dafür ausgesprochen, alle nicht obligatorisch gesicherten Unternehmer in die Rentenversicherung einzubeziehen.

Mehr zum Thema:

  • www.bmas.de
    Link zu Informationen des Bundessozialministeriums

Autor: Stefan Thissen

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