Rente
27.10.11Mehr Schutz für Frührentner - aber wie?
Rentenversicherung präsentiert Ideen für bessere Absicherung Erwerbsgeminderter.

Würzburg (sth). Mit eigenen Vorschlägen will die gesetzliche Rentenversicherung innerhalb des derzeit laufenden "Regierungsdialogs Rente" die finanzielle Situation gesundheitlich eingeschränkter Arbeitnehmer verbessern. Das kündigte die alternierende Bundesvorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung, Annelie Buntenbach, am Mittwoch in Würzburg an. Hintergrund des Vorstoßes der Rentenversicherer sind die seit Jahren sinkenden Renten von Versicherten, die wegen einer chronischen Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten können.
Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat ihrerseits bereits angekündigt, dass auch die Bundesregierung ein weiteres Absinken der Erwerbsminderungsrenten verhindern will. Dazu soll die sogenannte Zurechnungszeit in der Rentenversicherung ab dem kommenden Jahr - parallel zur Anhebung der Regelaltersgrenze - schrittweise bis zum 62. Lebensjahr verlängert werden. Die Zurechnungszeit sorgt bisher dafür, dass die Renten von frühzeitig Erwerbsgeminderten so berechnet werden, als hätten die Betroffenen bis zum 60. Lebensjahr gearbeitet.
Verlängerung der Zurechnungszeit um zwei Jahre
Mit der geplanten Verlängerung dieser fiktiven Beitragszeit um zwei Jahre werde erreicht, dass der derzeitige Abstand von fünf Jahren zwischen der Regelaltersgrenze und dem Ende der Zurechnungszeit auch künftig "gleichbleibt", erläuterte Buntenbach gestern. Allerdings werde eine durchschnittliche, neu bewilligte Erwerbsminderungsrente im kommenden Jahr dadurch lediglich um etwa "zwei Euro höher ausfallen". Im Jahr 2029 könnten Arbeitnehmer, die dann wegen Erwerbsminderung vorzeitig aus dem Beruf ausscheiden müssten, mit einer um etwa 40 Euro höheren Rente rechnen.
Aus Sicht der Rentenversicherer reichen diese Maßnahmen jedoch nicht aus, das Risiko von Altersarmut Erwerbsgeminderter zu beseitigen. Denn das seit 2002 schritweise sinkende Rentenniveau wirke sich auch auf Erwerbsgeminderte aus, so Buntenbach. Da das mit der Rentenreform von 2001 angestrebte Drei-Säulen-Sicherungssystem - gesetzliche Rente, betriebliche und private Rente - für Erwerbsgeminderte jedoch nicht funktioniere, sei das Mehr-Säulen-Sicherungskonzept für die Betroffenen "individuell kaum realisierbar", erläuterte die im DGB-Bundesvorstand für Sozialpolitik zuständige Gewerkschafterin.
Schutz Erwerbsgeminderter allein über die Rentenversicherung?
In Rentenversicherungskreisen werde deshalb inzwischen darüber diskutiert, wie der Schutz Erwerbsgeminderter künftig möglicherweise wieder allein im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung sichergestellt werden könne, kündigte Buntenbach an. Eine Möglichkeit könne darin bestehen, dass Versicherte künftig über ihre normalen Rentenbeiträge hinaus - und über einen längeren Zeitraum - weitere Beiträge zur gesetzlichen Rente entrichten und damit zusätzliche Sicherungsansprüche "zur Aufstockung der späteren Altersrente oder der Erwerbsminderungsrente" erwerben. Diese Möglichkeit knüpfe an eine bereits bestehende Regelung für ältere Beschäftigte an, die vorzeitig in Rente gehen wollen, so Buntenbach.
Darüber hinaus denken die Experten bei den Rentenversicherern ihren Angaben zufolge darüber nach, die letzte Zeit vor dem Eintritt von Erwerbsminderung künftig "anders als bisher zu bewerten". Da viele Betroffene bereits in den Jahren vor dem zwangsweisen Abschied aus dem Berufsleben häufig längere Zeiten der Krankheit oder der Arbeitslosigkeit aufwiesen, verliere auch die Zurechnungszeit einen Teil ihrer Schutzfunktion, erläuterte Buntenbach. Würde man diese Zeiten als sogenannte beitragsgeminderte Zeiten einstufen, habe dies den Vorteil, dass sich eine entsprechende Leistungsverbesserung nur bei den von Krankheit betroffenen Frührentnern selbst auswirke, so die DGB-Sozialexpertin.
- www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/
Link zur Rede von Annelie Buntenbach - Die Wirkung der Zurechnungszeit
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Autor: Stefan Thissen



