Rente
14.12.11Minijobs: Mehr als 5 Prozent Aufstocker
Mehr als 370.000 geringfügig Beschäftigte sichern sich alle Leistungen der Rentenversicherung.

Essen/Bad Homburg (kbs/sth). Die Zahl der Minijobber, die den Rentenbeitrag ihres Arbeitgebers aufstocken und sich damit alle Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sichern, hat sich im dritten Quartal dieses Jahres auf hohem Niveau stabilisiert. Nach Angaben der Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) wurden im September 2011 mehr als 370.000 "Aufstocker" gezählt. Den Angaben zufolge nutzten knapp 355.000 gewerblich Beschäftigte und etwa 16.000 Minijobber in Privathaushalten die Chance, aus eigener Kraft mehr Leistungen von der Rentenversicherung zu erhalten (mehr als 5,2 Prozent).
Für eine geringfügige Beschäftigung im gewerblichen Bereich zahlen Arbeitgeber 15 Prozent des Arbeitnehmerverdiensts an die Rentenversicherung, bei Minijobs in Privathaushalten 5 Prozent. Wegen des im Verhältnis zum vollen Rentenversicherungsbeitrag geringeren Anteils erwerben die Arbeitnehmer dadurch allerdings geringere Rentenansprüche als bei der Zahlung von Pflichtbeiträgen. Durch Aufstocken haben Minijobber die Möglichkeit, sich mit relativ geringem finanziellem Aufwand höhere Leistungen aus der Rentenversicherung zu sichern.
Künftig 4,6 oder 14,6 Prozent Eigenanteil
Dafür muss der Minijobber lediglich die Differenz zwischen dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers und dem vollen Rentenversicherungsbeitrag von 19,9 Prozent zahlen - derzeit also 4,9 Prozent des Verdiensts bei gewerblichen Minijobs und 14,9 Prozent im Privathaushalt. Dieser Eigenanteil sinkt ab 2012 auf 4,6 und 14,6 Prozent. Durch das Aufstocken wird der Arbeitsverdienst in voller Höhe bei der Berechnung der Altersrente berücksichtigt. Außerdem erwirbt der 400-Euro-Jobber bei einer ausreichend langen Versicherungszeit und medizinischem Bedarf Anspruch auf eine Reha-Maßnahme, im Fall des Falles sogar eine Erwerbsminderungsrente. Zudem sichert er sich den Anspruch auf die staatliche Förderung einer Riester-Rente.
Für Minijobber im gewerblichen Bereich mit einem Monatsverdienst von 400 Euro beträgt der Eigenanteil beim Aufstocken derzeit noch 19,60 Euro im Monat, ab 2012 sogar nur 18,40 Euro. Bei einem Verdienst von 300 Euro müssen geringfügig Beschäftigte im kommenden Jahr nur 13,80 Euro aus eigener Tasche zuzahlen, bei einem 200 Euro-Gehalt 9,20 Euro (siehe Grafik unten).
Arbeitgeber muss Minijobber informieren
Der Arbeitgeber muss seine geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer über die Möglichkeit des Aufstockens aufklären. Den Minijobber-Anteil zur Rentenversicherung muss er vom Arbeitsverdienst einbehalten und zusammen mit seinem Pauschalbeitrag an die Minijob-Zentrale abführen. Minijobber, die mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen nebeneinander mit einem Gesamtverdienst bis 400 Euro ausüben, können nur einheitlich auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten. Der Minijobber ist somit verpflichtet, alle Arbeitgeber über den Verzicht zu informieren.
Weitere Informationen gibt es in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und am Servicetelefon der Minijob-Zentrale unter 0355 290 270 799. Auf der Website der Minijob-Zentrale (www.minijob-zentrale.de) kann man zudem die kostenlose Broschüre "Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge" bestellen oder kostenlos herunterladen.
- Aufstocken von Minijobs ab 2012 noch günstiger
Link zur aktuellen "Grafik der Woche" - www.minijob-zentrale.de
Direkter Link zum aktuellen Quartalsbericht der Minijob-Zentrale
Autor: Stefan Thissen



