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Rente

08.02.12

Neue Ideen für besseren BU-Schutz

Rentenexperten: Entgeltumwandlung muss Risiko von Erwerbsminderung abdecken.

Berlin/Offenbach (sth). Die Diskussion um das zunehmende Armutsrisiko erwerbsgeminderter Arbeitnehmer gewinnt weiter an Fahrt. Die Chefs zweier großer Rentenversicherungsträger haben sich jetzt dafür ausgesprochen, sozialbeitragsfrei umgewandeltes Entgelt im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung an die Bedingung zu knüpfen, dass damit auch zusätzlicher Schutz bei Erwerbsminderung erreicht wird.

Die Sozialabgabenfreiheit von Entgeltumwandlungen sollte "obligatorisch" daran gekoppelt werden, dass der damit aufgebaute zusätzliche Anspruch im Alter "auch Leistungen im Falle der Erwerbsminderung vorsieht", fordern der Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, Ralf Kreikebohm (Foto links), und der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Herbert Rische (Foto rechts), in einem Beitrag für die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift "RVaktuell".

"In mehrfacher Weise geringere Rentenansprüche"

Die beiden Rentenexperten begründen ihre Forderung damit, dass die seit 2008 dauerhaft sozialabgabenfreien Beiträge zur Entgeltumwandlung bei Eintritt von Erwerbsminderung "in mehrfacher Weise zu geringeren Rentenansprüchen" in der Rentenversicherung führten. Einerseits erwerbe ein Arbeitnehmer, der diese Möglichkeit nutze, wegen der reduzierten Beiträge an die Rentenversicherung auch geringere Rentenansprüche im Alter oder bei verminderter Erwerbsfähigkeit. Zudem würden die jährlichen Rentensteigerungen für die 20,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner aufgrund der verringerten Lohnsumme niedriger ausfallen, argumentieren Kreikebohm und Rische.

Darüber hinaus werde der gesetzlich vorgesehene Schutz von Frührentnern durch die Zurechnungszeit in der Rentenversicherung bei einer Entgeltumwandlung ausgehebelt, warnen die Experten. Die Zurechnungszeit ist eine fiktive Beitragszeit, mit der frühzeitig Erwerbsgeminderte für ihre Rente so gestellt werden, als hätten sie bis zum 60. Lebensjahr gearbeitet. Diese fiktiv gezahlten Rentenbeiträge würden jedoch "für die zuvor beitragsfreien Entgeltbestandteile nicht berücksichtigt", schreiben Kreikebohm und Rische.

Privates Versicherungsangebot fehlt

Kritisch sehen die beiden Rentenversicherungs-Chefs, dass das von der Politik angestrebte Drei-Säulen-Vorsorgemodell (Absicherung durch gesetzliche Rente, betriebliche und private Altersvorsorge) im Bereich der Erwerbsminderung bisher nicht funktioniert. Es fehle ein für alle rentenversicherten Arbeitnehmer zugängliches Angebot der privaten Versicherungswirtschaft "zu akzeptablen Konditionen", monieren Rische und Kreikebohm.

Ein solches Angebot müsse vor allem auf die in der privaten Versicherungswirtschaft übliche Beitragsdifferenzierung nach Beruf, Alter, Geschlecht und Vorerkrankungen verzichten, fordern die Rentenexperten. Es sei allerdings fraglich, ob private Versicherer zur Bereitstellung eines solches Angebots "überhaupt in der Lage" seien. Hierzu wäre wohl eine "weitgehende staatliche Regulierung dieses Marktsegmentes" erforderlich, vermuten Kreikebohm und Rische.

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Autor: Stefan Thissen

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