Rente
07.02.12Planungshilfe für die Vorsorge
Die jährliche Renteninformation gibt Fingerzeig für notwendige Zusatz-Sparbeiträge.

Bad Homburg (sth). Auch in diesem Jahr bekommen wieder mehr als 40 Millionen Versicherte Post von ihrem gesetzlichen Rentenversicherer. Der Inhalt des Briefes: die Renteninformation. Voraussetzung: Man ist mindestens 27 Jahre alt ist und hat fünf Beitragsjahre auf seinem Versicherungskonto. Jeder versicherte Arbeitnehmer und Selbstständige erhält sie jährlich, damit er seine Altersvorsorge besser planen kann.
Bereits seit 2007 wird in der Renteninformation die Rente mit 67 berücksichtigt. Das heißt: Die spätere Rente wird nicht mehr generell auf das 65. Lebensjahr berechnet, sondern auf die persönlich geltende Altersgrenze des Versicherten. Beispiel: Für Klaus Schulz, geboren am 19. Mai 1961, wurde die Regelaltersgrenze bis zum Jahr 2006 auf den Stichtag 30. Mai 2026 hochgerechnet. Seit die Bundesregierung im Frühjahr 2007 das Gesetz zur Rente mit 67 beschloss, muss er bis zum 30. November 2027 warten, ehe er Anspruch auf die ungekürzte Altersrente hat – 18 Monate länger als früher errechnet. Einen Vorteil hat die Sache jedoch: Wenn Klaus Schulz 18 Monate länger arbeitet, zahlt er auch länger Rentenbeiträge und bekommt dafür eine höhere Rente.
In der Renteninformation erfahren die Versicherten,
- wie der heutige Stand ihrer Rentenansprüche ist,
- wie viel ihnen die gesetzliche Rentenversicherung bei Invalidität als Erwerbsminderungsrente zahlen würde,
- welche und wie viele Beiträge auf ihrem Rentenkonto bisher für sie verbucht sind,
- welche Rentenhöhe sie im Alter erwarten können, wenn sie weiterhin so viel verdienen wie in den letzten fünf Jahren.
Bei der Berechnung der Rentenhöhe im Alter wird unterstellt, dass es künftig keine Rentenanpassungen mehr gibt. Zwei weitere Berechnungen zeigen, wie hoch die Rente ausfällt, wenn es jährlich Rentensteigerungen von einem Prozent oder zwei Prozent gibt. Ausnahme: Versicherte der Jahrgänge 1947 bis 1951 bekommen nur die Hochrechnung über eine Rentensteigerung von durchschnittlich einem Prozent pro Jahr.
Prognose-Grundlagen stammen aus unabhängigen Quellen
Grundlage für die Hochrechnung der Rentenansprüche sind übereinstimmende Vorausberechnungen der Europäischen Union, der Bundesregierung und unabhängiger Wirtschaftsforschungsinstitute. Die Renteninformation bietet somit eine solide Planungsgrundlage für die zusätzliche Altersvorsorge. Wer selbst ausrechnen will, wie viel betriebliche oder private Zusatzeinkünfte er braucht, um den bisherigen Lebensstandard auch im Alter zu halten, muss keine besonderen Mathematik-Kenntnisse haben.
Im Internet gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung. de (> Rente > Riester-Rente > Ansprüche ausrechnen) einen Renteninforechner, der dem Nutzer die Mühe abnimmt. Damit kann man auch die im weiteren Berufsleben noch erwarteten Gehaltserhöhungen einbeziehen. Der Barwertrechner auf derselben Internetseite berücksichtigt eine mögliche Inflationsrate bei den Auszahlungsbeträgen.
Autor: Stefan Thissen



