Rente
07.12.11Rente mit 65 verliert wieder leicht
Etwa 45,4 Prozent der Ruheständler des Jahrgangs 2010 bekommen die Regelaltersrente.

Bad Homburg (sth). Mehrere Jahre hintereinander gewann die "Rente mit 65" an Bedeutung - jetzt scheint dieser Trend wieder zu kippen. Etwa 306.000 Rentner gingen nach Analysen der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2010 mit der sogenannten Regelaltersrente in den Ruhestand. Das entspricht einem Anteil von 45,4 Prozent an allen neuen Altersrenten. Im Jahr zuvor waren noch 47,1 Prozent der Neurentner mit Hilfe der Regelaltersrente aus dem Berufsleben ausgeschieden. Ab dem kommenden Jahr steigt das Alter, ab dem man diese Rente bekommen kann, schrittweise auf 67 Jahre (siehe Grafik im Link unten).
Neben der Regelaltersrente stehen den versicherungspflichtig Beschäftigten und Selbstständigen vier weitere Altersrente zur Wahl - wobei der Unterschied zwischen ihnen in den jeweiligen Zugangsvoraussetzungen besteht.
- die Regelaltersrente
- die Altersrente für langjährig Versicherte
- die Altersrente für Frauen
- die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
- die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Aus der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Altersrente für Sie in Frage kommt und ab wann sie derzeit erreichbar ist. Im kommenden Jahr steigt für Versicherte ab dem Jahrgang 1947 die Altersgrenze für die Regelaltersrente um einen Monat (diese Rente gibt es auf keinen Fall früher), ebenso für die Altersrente für langjährig Versicherte (ab Jahrgang 1949); für schwerbehinderte Menschen (ab Jahrgang 1952) steigt zudem das Mindestalter.
Für Fragen dazu stehen Ihnen jede Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung, das kostenlose Servicetelefon 0800 1000 4800 oder die Website www.deutsche-rentenversicherung.de gern zur Verfügung.
| Voraus- setzungen | Regel- altersrente | Altersrente für langjährig Versicherte | Altersrente für Frauen |
|---|---|---|---|
| Mindestalter (Rente vor 65 bzw. 63 mit Abschlag) | 65 | 63 | 60 |
| Normale Altersgrenze | 65 | 65 | 65 |
| Nur noch möglich bis einschließlich Jahrgang | - | - | 1951 |
| Wartezeit (Mindest-versicherungs- zeit) | 5 Jahre | 35 Jahre | 15 Jahre |
| Art der erforderlichen Versicherungs- zeit | Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungs- ausgleich (nach Ehescheidung) oder Rentensplitting und aus 400-Euro-Jobs | Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungs-ausgleich (nach Ehescheidung) oder Rentensplitting und aus 400-Euro-Jobs, Anrechnungs- und Berücksichti- gungszeiten | Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungs- ausgleich (nach Ehescheidung) oder Rentensplitting und aus 400-Euro-Jobs |
| Besonderheit | - | - | mehr als zehn Jahre Pflichtbeitragszeit nach dem 40. Lebensjahr nötig |
| Voraus- setzungen | Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit | Altersrente für schwerbehinderte Menschen |
|---|---|---|
| Mindestalter (Rente vor 65 bzw. 63 mit Abschlag) | 63 | 60 |
| Normale Altersgrenze | 65 | 63 |
| Nur noch möglich bis einschließlich Jahrgang | 1951 | - |
| Wartezeit (Mindest-versicherungszeit) | 15 Jahre | 35 Jahre |
| Art der erforderlichen Versicherungszeit | Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungsausgleich (nach Ehescheidung) oder Rentensplitting und aus 400-Euro-Jobs | Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungsausgleich (nach Ehescheidung) oder Rentensplitting und aus 400-Euro-Jobs, Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten |
| Besonderheit | entweder ein Jahr Arbeitslosigkeit nach 58 J. und sechs Monaten oder mindestens zwei Jahre Altersteilzeitarbeit und innerhalb der letzten zehn Jahre vor Rentenbeginn mindestens acht Jahre Pflichtbeiträge | Schwerbehinderung (GdB 50, vom Versorgungsamt nachgewiesen), bei Versicherten bis Jahrgang 1950 auch Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ausreichend |
- Rente mit 67: Die Treppe zum Ruhestand wird länger
Link zur ihre-vorsorge.de-Grafik
Autor: Stefan Thissen



