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Rente

07.12.11

Rente mit 65 verliert wieder leicht

Etwa 45,4 Prozent der Ruheständler des Jahrgangs 2010 bekommen die Regelaltersrente.

Bad Homburg (sth). Mehrere Jahre hintereinander gewann die "Rente mit 65" an Bedeutung - jetzt scheint dieser Trend wieder zu kippen. Etwa 306.000 Rentner gingen nach Analysen der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2010 mit der sogenannten Regelaltersrente in den Ruhestand. Das entspricht einem Anteil von 45,4 Prozent an allen neuen Altersrenten. Im Jahr zuvor waren noch 47,1 Prozent der Neurentner mit Hilfe der Regelaltersrente aus dem Berufsleben ausgeschieden. Ab dem kommenden Jahr steigt das Alter, ab dem man diese Rente bekommen kann, schrittweise auf 67 Jahre (siehe Grafik im Link unten).

Neben der Regelaltersrente stehen den versicherungspflichtig Beschäftigten und Selbstständigen vier weitere Altersrente zur Wahl - wobei der Unterschied zwischen ihnen in den jeweiligen Zugangsvoraussetzungen besteht. 

  1. die Regelaltersrente
  2. die Altersrente für langjährig Versicherte
  3. die Altersrente für Frauen
  4. die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
  5. die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Aus der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Altersrente für Sie in Frage kommt und ab wann sie derzeit erreichbar ist. Im kommenden Jahr steigt für Versicherte ab dem Jahrgang 1947 die Altersgrenze für die Regelaltersrente um einen Monat (diese Rente gibt es auf keinen Fall früher), ebenso für die Altersrente für langjährig Versicherte (ab Jahrgang 1949); für schwerbehinderte Menschen (ab Jahrgang 1952) steigt zudem das Mindestalter. 

Für Fragen dazu stehen Ihnen jede Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung, das kostenlose Servicetelefon 0800 1000 4800 oder die Website www.deutsche-rentenversicherung.de gern zur Verfügung.

Checkliste: Wann Sie Ihre Altersrente bekommen können (I)
Voraus-
setzungen
Regel-
altersrente
Altersrente für langjährig VersicherteAltersrente für Frauen
Mindestalter
(Rente vor 65 bzw. 63 mit Abschlag)
656360
Normale Altersgrenze656565
Nur noch möglich bis einschließlich Jahrgang--1951
Wartezeit (Mindest-versicherungs-
zeit)
5 Jahre35 Jahre15 Jahre
Art der erforderlichen Versicherungs-
zeit
Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungs-
ausgleich (nach
Ehescheidung) oder Rentensplitting und aus 400-Euro-Jobs
Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungs-ausgleich (nach
Ehescheidung) oder Rentensplitting und aus 400-Euro-Jobs,
Anrechnungs- und Berücksichti-
gungszeiten
Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungs-
ausgleich (nach
Ehescheidung) oder Rentensplitting und aus 400-Euro-Jobs
Besonderheit--mehr als zehn Jahre Pflichtbeitragszeit nach dem 40. Lebensjahr nötig
Checkliste: Wann Sie Ihre Altersrente bekommen können (II)
Voraus-
setzungen
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach AltersteilzeitarbeitAltersrente für schwerbehinderte Menschen
Mindestalter
(Rente vor 65 bzw. 63 mit Abschlag)
6360
Normale Altersgrenze6563
Nur noch möglich bis einschließlich Jahrgang1951-
Wartezeit (Mindest-versicherungszeit)15 Jahre35 Jahre
Art der erforderlichen VersicherungszeitBeitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungsausgleich (nach
Ehescheidung) oder Rentensplitting und aus 400-Euro-Jobs
Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Versorgungsausgleich (nach
Ehescheidung) oder Rentensplitting und aus 400-Euro-Jobs,
Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten
Besonderheitentweder ein Jahr Arbeitslosigkeit nach 58 J. und sechs Monaten oder mindestens zwei Jahre Altersteilzeitarbeit

und

innerhalb der letzten zehn Jahre vor Rentenbeginn mindestens acht Jahre Pflichtbeiträge
Schwerbehinderung (GdB 50, vom Versorgungsamt nachgewiesen), bei Versicherten bis Jahrgang 1950 auch Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ausreichend

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Autor: Stefan Thissen

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