Rente
10.09.10Rentenabfindung hilft beim Zweitstart
Bei neuer Ehe zahlt die Rentenversicherung Hinterbliebenen bis zu zwei Jahresrenten.

Bad Homburg (sth). Es gibt sie schon seit vielen Jahren - aber in der Öffentlichkeit ist sie selten ein Thema: die Rentenabfindung. Wenn eine Witwe, ein Witwer oder ein hinterbliebener eingetragener Lebenspartner erneut heiratet oder eine neue Lebenspartnerschaft eintragen lässt, bekommt der Betroffene als Ersatz für die wegfallende Hinterbliebenenrente in der Regel zwei Jahresrenten als "Starthilfe" für die neue Ehe. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung machten im vergangenen Jahr etwa 5.500 Witwen und Witwer von diesem Angebot Gebrauch.
Die genaue Höhe der Rentenabfindung ergibt sich für Witwen und Witwer nach dem 45. Lebensjahr aus dem 24-fachen der Hinterbliebenenrente, die in den letzten zwölf Monaten im Durchschnitt gezahlt wurde. Dabei wird die bisher gezahlte Rente nach Anrechnung von eigenem Einkommen, aber vor Abzug der Eigenanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt. Beispiel: Eine nicht erwerbstätige Witwe, die im vergangenen Jahr eine Brutto-Hinterbliebenenrente von 600 Euro monatlich bekam, hat Anspruch auf eine Rentenabfindung von 14.400 Euro.
Berechnungsgrundlage: die reguläre Hinterbliebenenrente
Heiratet eine Witwe oder ein Witwer bereits innerhalb der ersten drei Monate nach dem Tod des früheren Partners ("Sterbevierteljahr") erneut, wird die Rentenabfindung auf der Grundlage der Rente ermittelt, die normalerweise im vierten Monat nach dem Tod des früheren Partners gezahlt worden wäre. Grund: Innerhalb des Sterbevierteljahres wird eigenes Einkommen des Hinterbliebenen nicht auf die Witwen- oder Witwenrente angerechnet. Ab dem vierten Monat werden dagegen 40 Prozent des Einkommens, das über dem derzeitigen Freibetrag von 718,08 Euro in den alten und 637,03 Euro in den neuen Bundesländern liegt, von der eigentlich zahlbaren Rente abgezogen.
Die Abfindung kann bei einem eventuellen Umzug auch ins Ausland gezahlt werden. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es bei jeder Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder am kostenlosen Servicetelefon 0800 1000 4800.
Autor: Stefan Thissen



