Rente
19.12.11Rentenangleichung bleibt vorerst offen
Regierung lehnt Bund-Länder-Arbeitsgruppe ab. SPD: Der Teufel steckt im Detail.

Berlin (hib/sth). Die Schaffung eines bundeseinheitlichen Rentenrechts bleibt weiter eine Frage der Zeit. Das wurde am vergangenen Freitag in einer Bundestagsdebatte zum Rentenüberleitungsrecht deutlich. Zur Diskussion standen dabei eine Große Anfrage der SPD-Fraktion, die Antwort der Bundesregierung darauf sowie zwei Anträge der Sozialdemokraten und einer der Fraktion Die Linke (siehe www.ihre-vorsorge.de vom 16.12.2011).
Der Ost-Beauftragte der Bundesregierung, Christoph Bergner (CDU), erklärte in der Debatte, das im Koaltionsvertrag bis 2013 angepeilte Ziel eines einheitlichen Rentenrechts in Ost- Und Westdeutschland sei nicht erreichbar. Zugleich warnte er davor, die geltenden Sonderregelungen für die ostdeutschen Renten abzuschaffen. Dies würde viele Rentner im Osten schlechter stellen. Bergner plädierte dafür, "die Angleichung der Löhne und Gehälter zu erreichen, damit wir auch auf diesem Wege die Angleichung der Renten erreichen".
SPD: Regierung ist meilenweit von Lösung entfernt
Iris Gleicke (SPD) warf der Bundesregierung vor, noch meilenweit von einer Lösung entfernt zu sein. Zwar verspreche sie in ihrem Koalitionsvertrag die Schaffung eines bundeseinheitlichen Rentenrechts noch in dieser Legislaturperiode. Aber offenbar sei diese Aufgabe "zu komplex" für die Regierung.
In der Tat aber, so fügte sie an, stecke der Teufel im Detail. Gleicke plädierte dafür, die Höherbewertung ostdeutscher Einkommen so lange beizubehalten, wie die Löhne im Osten zwischen 15 und 20 Prozent unter denen im Westen liegen. Bis 2019, wenn der Solidarpakt II ausläuft, müssten die Einkommensunterschiede ausgeglichen werden. Dann sei auch die Höherbewertung hinfällig.
Regierung gegen Bund-Länder-Gruppe - Linke: Lücken schließen
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Hans-Joachim Fuchtel (CDU), lehnte den Vorschlag einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe ab. Es sei naiv zu glauben, ein solches Gremium könne die differenzierten Probleme lösen. Wichtiger sei es, dafür die Ministerpräsidenten an einen Tisch zu bekommen und mit ihnen zu einer Lösung zu kommen.
Martina Bunge (Die Linke) kritisierte, dass die Bundesregierung so tue, als wäre sie mit einem neuen Problem konfrontiert. "Sie hatten doch in der letzten Legislaturperiode vier Jahre Zeit", sagte sie. Bunge betonte, es sei höchste Zeit, bestehende Lücken in der Rentenüberleitung im Sinne der ostdeutschen Rentner zu schließen. Sie verteidigte die Höherbewertung der Einkommen als ein Mittel, "um wenigstens für die Rente die niedrigeren Ost-Einkommen auszugleichen".
FDP: Optimistisch sein - Grüne: Sympathie für SPD-Vorschlag
Heinrich L. Kolb (FDP) appellierte an die Opposition, bezogen auf die Etablierung eines bundeseinheitlichen Rentenrechts optimistisch in die Zukunft zu schauen. Die FDP mache sich schon seit Jahren dafür stark. Die Höherbewertung der Einkommen sei nötig gewesen, damit die Ungleichheit der Löhne wenigstens in der Rente ausgeglichen werden. Zwar stagniere die Ost-West-Angleichung der Löhne, allerdings gebe es zunehmende regionale Lohnunterschiede jenseits der Ost-West-Marke. Daraus entstünden neue Verteilungsfragen.
Wolfgang Strengmann-Kuhn (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, es sei Zeit, rentenpolitisch endlich einen Schlussstrich zu ziehen. Deshalb stießen die Vorschläge der SPD nach einem Rentenüberleitungsabschlussgesetz und einem Härtefallfonds auf Sympathie in seiner Fraktion. Skeptisch bewertete er allerdings eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Dadurch würde sich eine Lösung des Problems eventuell nur verzögern, mahnte er. Er forderte eine Anhebung des Rentenwerts Ost auf das Westniveau, allerdings müsse dann auch die Höherbewertung der Einkommen wegfallen.
Union: Geschichtsträchtige, komplexe Aufgabe
Maria Michalk (CDU/CSU) verwies auf die "geschichtsträchtige, sehr sehr komplexe Aufgabe" der Rentenüberleitung nach der Wiedervereinigung. Es habe gegolten, nicht nur die DDR-Sozialversicherung, sondern auch 27 Zusatzversorgungssysteme und fünf Sonderversorgungssysteme in bundesdeutsches Recht zu überführen. Sie warnte davor, den Eindruck zu erwecken, dass mit einer Angleichung des Rentenwertes automatisch höhere Renten im Osten verbunden seien.
Autor: Heute im Bundestag/ Stefan Thissen



