Rente
02.02.12Rentner: Chance Nebenverdienst
Wer neben der vollen Rente jobbt, darf zweimal jährlich auch mehr als 400 Euro verdienen.

Berlin/ Offenbach (drv/sth). Wer als Alters- oder Erwerbsminderungsrentner zur Rente hinzuverdient, muss dabei generell Hinzuverdienstgrenzen einhalten. Neben dem Bezug der vollen Rente ist ein Nebenverdienst von bis zu 400 Euro monatlich möglich. Aber auch Rentner können von einer Sonderregelung profitieren: Zweimal im Kalenderjahr darf man einen Verdienst bis zur doppelten Hinzuverdienstgrenze erzielen - Vollrentner also bis zu 800 Euro.
Macht aber ein Rentner gleich ab Rentenbeginn oder im ersten Monat einer Beschäftigungsaufnahme von der höheren Hinzuverdienstmöglichkeit Gebrauch, muss er damit rechnen, dass die Rente sofort gekürzt wird. Ein Überschreiten bis zur doppelten Grenze ist dann nur bei Besonderheiten wie Einmalzahlungen oder Überstunden möglich. Durch eine vorherige Beratung beim Rentenversicherer kann eine Rentenkürzung vermieden werden!
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, am kostenlosen Servicetelefon-Nummer 0800 1000 4800 oder unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
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Autor: Deutsche Rentenversicherung



