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Rente

02.01.12

Rische bestätigt neue Rentenpläne

Das war 2011: Rente nach Mindesteinkommen soll mit Einkommensanrechnung verbunden werden.

Berlin (sth). Der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Herbert Rische, bestätigte Anfang Dezember, dass die Bundesregierung von ihrem Zuschussrenten-Konzept zur Bekämpfung künftiger Altersarmut abrücken will. An verschiedenen Stellen denke man derzeit "über mögliche Alternativen zu diesem Ansatz nach", erklärte Rische vor der Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung in Berlin. Eine Woche zuvor war bekannt geworden, dass Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) angesichts heftiger Kritik an ihren Plänen - auch aus der Rentenversicherung und dem Sozialbeirat der Regierung - über andere Möglichkeiten nachdenkt, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen umzusetzen.

Nach Angaben Risches werde in Regierungskreisen erwogen, die sogenannte Rente nach Mindesteinkommen - die derzeit die Rentenansprüche von Geringverdienern aus Erwerbszeiten vor 1992 um bis zu 50 Prozent erhöht - "in modifizierter Form beizubehalten". Um die dadurch entstehenden Kosten möglichst gering zu halten, solle diese Regelung allerdings "mit einer Einkommensanrechnung wie bei der vorgeschlagenen Zuschuss-Rente" verknüpft werden, erklärte Rische.

"Auch Rente nach Mindesteinkommen sehr problematisch"

Auch dieser vor allem von den CDU-Sozialausschüssen und Arbeitnehmerverbänden ins Spiel gebrachte Vorschlag sei jedoch "mit ganz erheblichen Problemen behaftet", erklärte der Chef des größten deutschen Rentenversicherers. So verfügten die Rentenversicherungsträger "weder über Erfahrungen noch über die notwendige Infrastruktur zur Ermittlung von Einkünften etwaiger Partner der Versicherten". Die Gefahr, dass eine solche Prüfung die Akzeptanz der gesetzlichen Rentenversicherung beschädige, sei "keineswegs kleiner als bei der Zuschuss-Rente", sagte Rische.

Er begründete seine Skepsis damit, dass es den Betroffenen vermutlich kaum zu vermitteln sei, "dass die Einkommensprüfung nicht etwa ihrer Rente gilt, sondern nur den ... zusätzlich entstehenden Rentenbestandteilen", erklärte Rische. Da die offiziell "Rente nach Mindestentgeltpunkten" lautende Regelung eine versicherungsfremde Leistung sei, müsse sie zudem in jedem Fall über Steuern und nicht über Rentenversicherungsbeiträge finanziert werden.

Zuvor hatte Rische das von der Bundesregierung vorgelegte Konzept einer Zuschussrente erneut kritisiert. Dieses Modell eigne sich "nur sehr bedingt" zur Vermeidung künftiger Altersarmut. Hauptgrund für diesen Mangel sei, dass bei den von der Zuschussrente erfassten Personengruppen das Risiko der Altersarmut "eher unterdurchschnittlich" sei, so Rische.

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Autor: Stefan Thssen

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