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Rente

23.05.12

Selbstständig oder Arbeitnehmer?

Deutsche Rentenversicherung stellt auf Antrag den Erwerbsstatus fest.

Offenbach (sth). Ende der 90er-Jahre beschäftigte das Thema schon einmal Politik und Öffentlichkeit - seit einigen Monaten steht es wieder verstärkt im Blickpunkt: Scheinselbstständigkeit ist laut einer im Februar veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion offenbar wieder auf dem Vormarsch. 

Besonders betroffen von dieser illegalen Form des Unternehmertums sind dem Regierungsschreiben zufolge Baugewerbe, Speditionsdienste, Transport und Logistik sowie Garten- und Landschaftsbau. Darüber hinaus komme Scheinselbstständigkeit tendenziell auch in verschiedenen Bereichen des Handwerks sowie im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen vor.

Die Auftraggeber vieler Beschäftigter in diesen Branchen versuchen offenbar, die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen zu umgehen, indem Arbeitnehmer dazu gedrängt werden, sich als Selbstständige auszugeben. Die Kosten für dieses Lohn- und Beitragsdumping zahlen letztlich die Betriebe, die für ihre Beschäftigten korrekt die Beiträge an die Sozialversicherer überweisen.

Vor etwa 15 Jahren wurde das Problem erstmals einem breiteren Publikum bekannt. Damals hatte ein Unternehmen, das seine Produkte durch Hausbelieferung vertreibt, seine Fahrer gegenüber den Behörden als Selbstständige ausgegeben - obwohl diese weder auf eigene Rechnung arbeiteten noch über ihre Arbeitszeit bestimmen konnten oder ein eigenes unternehmerisches Risiko trugen.

Selbstständige mit einem Auftraggeber

Zum 1. Januar 1999 wurden daraufhin Selbstständige mit nur einem Auftraggeber generell in die Rentenversicherung einbezogen. Unter diese Regelung fallen alle Kleinunternehmer, die in der Regel keinen sozialversicherungspflichtig Beschftigten haben und dauerhaft fast ausschließlich für einen Auftraggeber arbeiten. Zudem legte die Bundesregierung damals Kriterien fest, an denen Betroffene ihren Erwerbsstatus überprüfen konnten.

Seit knapp zehn Jahren gibt es darüber hinaus eine "Clearing-Stelle" bei der Deutschen Rentenversicherung in Berlin, bei der man seinen Beschäftigungsstatus im Zweifelsfall feststellen lassen kann. Im vergangenen Jahr nutzten fast 22.000 Selbstständige und Arbeitnehmer dieses Angebot. In 39,2 Prozent der Fälle entschied die Rentenversicherung dabei auf ein Angestelltenverhältnis.

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Autor: Stefan Thissen

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