Rente
22.03.11Sicherheit beim Tod des Ex-Gatten
Stirbt der Ex-Ehepartner, haben Geschiedene mit Kindern Anspruch auf Erziehungsrente.

Bad Homburg (sth). Ehen werden bekanntlich im Himmel geschlossen, aber auf Erden häufig ruiniert. Ergebnis: Jedes dritte Paar in Deutschland lässt sich scheiden. Und das hat nicht nur für die Betroffenen Folgen: Immer mehr Mütter oder Väter erziehen ihre Kinder allein. Wenn dann noch der unterhaltspflichtige Ex-Partner stirbt, scheint der Weg zum Sozialamt oft unausweichlich.
Sarah Schneider weiß, was auf geschiedene Mütter zukommen kann. „Nach der Scheidung habe ich mich allein um unsere Kinder gekümmert“, berichtet die 40-jährige Bankangestellte. „Ich habe für ihre Ausbildung gesorgt, die Kinder nachmittags bei den Schulaufgaben begleitet, sie zur Musikschule, zum Fußballtraining oder zu Freunden gebracht. In den Ferien bin ich mit ihnen in die Berge gefahren. Und auch sonst habe ich alles dafür getan, dass sie glücklich aufwachsen und ihren Vater nicht vermissen.“ Für die Betreuung von Sohn und Tochter hat Sarah Schneider sogar ihren Job auf Teilzeitarbeit umgestellt. „Das ging gut, so lange die Unterhaltszahlungen von meinem Ex-Mann kamen“, sagt sie rückblickend.
Verzweifelte Lage
Doch vor fünf Jahren blieben die Überweisungen plötzlich aus. „Erst durch Bekannte habe ich erfahren, dass mein geschiedener Mann gestorben war. Wir hatten monatelang keinen persönlichen Kontakt mehr. Ich stand finanziell vor einem Scherbenhaufen“, beschreibt Sarah Schneider ihre verzweifelte Lage – zumal sie davor zurückschreckte, einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen. „Ich weiß, es klingt dumm. Aber der Gedanke daran war mir allein schon wegen der Nachbarn peinlich.“
Als glückliche Fügung kam der sympathischen Frau in dieser Situation der Zufall zu Hilfe. Eine Freundin von Sarah Schneider hatte im Radio von der Erziehungsrente gehört. Bei den Stichworten „geschieden“, „nicht wieder verheiratet“, „Ex-Mann gestorben“ und „im Haushalt leben noch minderjährige Kinder“ hatte es bei ihr Klick gemacht: Das traf doch exakt auf Sarah zu. Sie hatte ihre Freundin angerufen und ihr den Rat gegeben, bei der Rentenversicherung nachzufragen, ob sie vielleicht Anspruch auf eine Erziehungsrente habe.
Durchschnittlich 740 Euro Monatsrente
Der Tipp war ein Volltreffer. Inzwischen bezieht Sarah Schneider neben der Waisenrente für ihre Kinder seit fünf Jahren auch eine Erziehungsrente. Sie sichert ihr neben ihrem Gehalt ein monatliches Zusatzeinkommen von etwa 760 Euro. Alles in allem sind bis heute fast 46 000 Euro zusammengekommen, die der 40-Jährigen aus Unwissenheit fast entgangen wären.
Der Fall Sarah Schneider deutet aber auch auf ein Problem hin: Die Erziehungsrente ist noch immer ein Mauerblümchen unter den gesetzlichen Renten. Die Zahl der Erziehungsrentner hat sich seit Anfang der 90er-Jahre zwar vervierfacht. Dennoch erhielten Ende 2009 nur knapp 9 800 Mütter und Väter eine solche Rente. Sie liegt im Schnitt bei etwa 740 Euro monatlich. Doch viele, die Anspruch auf eine Erziehungsrente hätten, kennen diese Rentenart offenbar nicht oder wissen nichts vom Tod ihres Ex-Partners.
Erziehungsrente: Sicherheit bei Zeit für die Kinder
Wie der Name Erziehungsrente andeutet, soll diese Rente mithelfen, dass sich geschiedene Mütter oder Väter auch nach dem Tod des unterhaltspflichtigen Ex-Partners um die Kindererziehung kümmern können. Anders als die Witwen- oder Witwerrente wird die Erziehungsrente aber nicht aus der Versicherung des Verstorbenen, sondern aus dem eigenen Konto gezahlt – quasi als Ersatz für den weggefallenen Unterhalt.
Berechnet wird die Erziehungsrente wie eine volle Erwerbsminderungsrente. Eigenes Einkommen wird zwar angerechnet – allerdings nur oberhalb eines Freibetrags. Er liegt in den alten Bundesländern derzeit bei 718,08 Euro monatlich, in den neuen Ländern bei 637,03 Euro. Auch Miet- und Kapitaleinkünfte zählen eventuell zum anrechenbaren Einkommen. Der Freibetrag erhöht sich für jedes Kind derzeit um 152,32 Euro im Westen und 135,13 Euro im Osten.
Rente endet mit Schluss der Erziehung
Die Erziehungsrente wird ab dem ersten Kalendermonat nach dem Tod des früheren Partners gezahlt – auch rückwirkend, sofern Sie den Rentenantrag innerhalb von drei Monaten nach seinem Tod stellen. Später zählt für den Rentenbeginn der Monat des Antrags. Seit 2005 können auch Partner aus einer aufgelösten Lebenspartnerschaft Anspruch auf Erziehungsrente haben.
Die Erziehungsrente fällt weg, sobald die Voraussetzungen für sie entfallen – zum Beispiel bei erneuter Heirat oder wenn die Kindererziehung endet. Zudem wird sie längstens bis zur Regelaltersgrenze (derzeit 65 Jahre) gezahlt, danach wird sie automatisch in eine Regelaltersrente umgewandelt. Für Sarah Schneider war die Erziehungsrente ein Rettungsanker zur richtigen Zeit.
Checkliste: Um Anspruch auf eine Erziehungsrente zu haben, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Ihre Ehe muss nach dem 30. Juni 1977 aufgelöst worden sein,
- Ihr früherer Ehegatte ist gestorben,
- Sie haben nicht wieder geheiratet,
- Sie erziehen ein eigenes oder ein Kind des früheren Ehegatten unter 18 Jahren,
- Sie hatten zum Zeitpunkt des Todes Ihres Ex-Gatten bereits fünf Jahre Beitragszeiten auf Ihrem Versicherungskonto.
Autor: Stefan Thissen



