Rente
12.04.11Rentenversicherung: Starker Partner
Die gesetzliche Rente ist leistungsstärker, als ihr mancher "Experte" zugesteht.

Bad Homburg (kpa). Wie schon oft in ihrer Geschichte hat sich die gesetzliche Rentenversicherung auch während des Kapitalmarkt-Krisenstrudels im Herbst 2008 als solide Bank für den Ruhestand bewährt. Über die krisenfeste Altersvorsorge hinaus hat sie aber noch einiges mehr zu bieten.
Rehabilitation: Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nicht nur Renten, sondern kümmert sich mit Rehabilitationsangeboten – die im Beitrag inbegriffen sind – auch um die Erwerbsfähigkeit ihrer Versicherten.
- Medizinische Reha: Wer schwer oder chronisch krank ist – zum Beispiel wegen eines Herzinfarkts oder Asthma –, wird in Reha-Kliniken in drei Wochen (bei Bedarf auch länger) stationär oder ambulant so intensiv behandelt und trainiert, dass er oft eine Frührente vermeiden und wieder arbeiten kann.
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Wer aus gesundheitlichen Gründen Hilfen am Arbeitsplatz braucht, findet ein umfangreiches Leistungsangebot. Dazu zählen Maßnahmen zur Fortbildung, Ausbildung oder Umschulung. Auch die Einrichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes oder die Umrüstung eines Pkws für die Fahrt zum Arbeitsplatz gehören dazu.
Erwerbsminderungsrente: Wer wegen eines Unfalls oder einer chronischen Krankheit nicht mehr arbeiten kann, wird von der gesetzlichen Rentenversicherung finanziell gesichert. Voraussetzung: Er hat in seinem Berufsleben fünf Jahre Rentenbeiträge gezahlt, darunter in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge. Sonderregelungen gibt es zum Beispiel für Versicherte, die einen Arbeitsunfall erleiden, und für Berufsanfänger: Sie können unter Umständen bereits nach dem ersten gezahlten Pflichtbeitrag eine Erwerbsminderungsrente bekommen. Weiteres Plus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente: Bei Versicherten, die frühzeitig erwerbsgemindert werden, wird die vorhandene Versicherungszeit bis zum 60. Lebensjahr ergänzt. Dadurch kann sich die Rente im Einzelfall deutlich erhöhen.
Hinterbliebenenrenten: Der Tod des Ehepartners, des Partners in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oder eines Elternteils ist ein harter Schicksalsschlag. Damit zum Verlust eines geliebten Menschen nicht auch noch Existenzsorgen hinzukommen, gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung als Schutz für die Familie die Hinterbliebenenrenten – und dies ohne zusätzliche individuelle Beiträge.
- Witwen- und Witwerrente: In der Rentenversicherung gibt es „kleine“ und „große“ Witwen- oder Witwerrenten. Die kleine Witwen-/Witwerrente beträgt 25 Prozent der Rente, die der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes bekommen hätte. Sie steht hinterbliebenen Ehepartnern zu, die jünger als 45 Jahre sind und keine Kinder haben – aber höchstens für zwei Jahre. Wer älter ist oder Kinder erzieht, hat Anspruch auf die große Witwen-/Witwerrente. Sie entspricht 55 Prozent der Rente des Verstorbenen oder – wenn er bis zu seinem Tod noch erwerbstätig war – seiner bis dahin erworbenen Rentenansprüche. Für Kinder gibt es Zuschläge. Ist einer der beiden früheren Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren und hat das Paar vor 2002 geheiratet, hat der Hinterbliebene Anspruch auf 60 Prozent der Rente – dafür gibt es aber für Kinder keine Zuschläge.
- Waisenrente: Wenn Vater, Mutter oder beide Eltern sterben, hilft die Rentenversicherung mit der Waisenrente: Die Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent der auf den Todeszeitpunkt berechneten Rentenansprüche des Verstorbenen, die Vollwaisenrente 20 Prozent der Rente, die die Eltern erhalten hätten.
Krankenversicherung der Rentner: Allen Rentnerinnen und Rentnern zahlt die Deutsche Rentenversicherung die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zur Krankenversicherung als Zuschuss – das sind derzeit 7,3 Prozent der Monatsrente. Die Rentner müssen allerdings – wie Arbeitnehmer auch – einen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent ihrer Rente allein an ihre Krankenkasse zahlen.
Altersrenten: Die Altersrente ist die bekannteste Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Neben der ab 65 Jahren gezahlten Regelaltersrente gibt es weitere Altersrenten, wobei der Unterschied in den Voraussetzungen liegt.
Rendite: Die Rentenversicherung lohnt sich auch unter Renditegesichtspunkten, das heißt Versicherte erhalten mehr Rente, als sie an Beiträgen eingezahlt haben. Alleinstehende Neurentner des Jahres 2040 können mit einer Rendite von 2,8 Prozent rechnen, gleichaltrige Frauen und Verheiratete mit 3,3 Prozent.
Autor: Karlpeter Arens



