Rente
30.03.12Vorzeitige Rente: Was der Ausgleich kostet
Für viele ist die Rente vor der regulären Altersgrenze möglich. Abschläge kann man ausgleichen.

Bad Homburg (sth). Von den etwa 856.000 Beschäftigten, die im Jahr 2010 aus Altersgründen oder wegen Erwerbsminderung in Rente gingen, nahmen knapp 496.000 oder 57,9 Prozent Abschläge wegen vorzeitigen Rentenbeginns in Kauf. Das geht aus statistischen Analysen der Deutschen Rentenversicherung hervor, die ihre-vorsorge.de vorliegen. Im Durchschnitt bekamen die Frührentner etwas mehr als drei Jahre (36,8 Monate) vor dem regulären Rentenbeginn ihre erste Rente gezahlt, dafür mussten sie im Schnitt einen Rentenabschlag von knapp 100 Euro hinnehmen.
Von den knapp 183.000 erwerbsgeminderten Neurentnern konnte der weitaus größte Teil (176.000 oder 96,3 Prozent) Rentenabschläge wegen einer chronischen Erkrankung oder eines Unfalls nicht vermeiden. Dagegen verzichteten nach Erkenntnissen der Rentenversicherungs-Statistiker von den etwa 673.500 neuen Altersrentnern nur etwa 47,5 Prozent freiwillig auf einen Teil der Rente, die sie bei regulärem Rentenbeginn hätten erwarten können.
Rentenversicherung rechnet Ausgleichszahlung aus
Trotz der teilweise hohen Renteneinbußen, die mit einem vorzeitigen Rentenbeginn verbunden sind, will somit immer noch fast jeder Zweite vorzeitig dem Job den Rücken kehren. Damit die dann fälligen Rentenabschläge aber nicht alle Wünsche für das Leben im Alter zunichte machen, kann man sich von der Rentenversicherung kostenlos ausrechnen lassen, was ein Vorabausgleich der Rentenabschläge durch freiwillige Beitragszahlungen in diesem Jahr kostet. Die Tabelle unten liefert dazu einen ersten Anhaltspunkt.
Die Höhe des Beitragsaufwandes ist abhängig vom Durchschnittsverdienst im jeweiligen Jahr (2012 = vorläufig 32.446 Euro), dem Beitragssatz zur Rentenversicherung (2012 = 19,6 Prozent) und dem Prozentsatz, um den die Rente gekürzt wird (Beispiel: 8,1 Prozent Rentenminderung für Versicherte des Jahrgangs 1949, die mit dem 63. Geburtstag statt zum regulären Rentenalter von 65 Jahren und drei Monaten in Rente gehen wollen). Nach einer bestimmten Formel wird daraus der notwendige Beitrag zum Ausgleich der Rentenminderung errechnet.
| Bei einer Rentenhöhe von ... brutto | und um ... Jahre vorgezogenem Rentenbeginn | beträgt der monatliche Rentenabschlag | So viel kostet es, den Abschlag zu vermeiden |
|---|---|---|---|
| 500 Euro | 1 Jahr (3,6 %) | 18 Euro | 4.323 Euo |
2 Jahre (7,2 %) | 36 Euro | 8.981 Euro | |
3 Jahre (10,8 %) | 54 Euro | 14.015 Euro | |
| 750 Euro | 1 Jahr | 27 Euro | 6.484 Euro |
2 Jahre | 54 Euro | 13.471 Euro | |
| 3 Jahre | 81 Euro | 21.022 Euro | |
| 1.000 Euro | 1 Jahr | 36 Euro | 8.645 Euro |
| 2 Jahre | 72 Euro | 17.961 Euro | |
| 3 Jahre | 108 Euro | 28.030 Euro | |
| 1.250 Euro | 1 Jahr | 45 Euro | 10.807 Euro |
2 Jahre | 90 Euro | 22.452 Euro | |
| 3 Jahre | 135 Euro | 35.037 Euro | |
| 1.500 Euro | 1 Jahr | 54 Euro | 12.968 Euro |
| 2 Jahre | 108 Euro | 26.943 Euro |
Autor: Stefan Thissen



