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ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

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Rente

30.03.12

Vorzeitige Rente: Was der Ausgleich kostet

Für viele ist die Rente vor der regulären Altersgrenze möglich. Abschläge kann man ausgleichen.

Bad Homburg (sth). Von den etwa 856.000 Beschäftigten, die im Jahr 2010 aus Altersgründen oder wegen Erwerbsminderung in Rente gingen, nahmen knapp 496.000 oder 57,9 Prozent Abschläge wegen vorzeitigen Rentenbeginns in Kauf. Das geht aus statistischen Analysen der Deutschen Rentenversicherung hervor, die ihre-vorsorge.de vorliegen. Im Durchschnitt bekamen die Frührentner etwas mehr als drei Jahre (36,8 Monate) vor dem regulären Rentenbeginn ihre erste Rente gezahlt, dafür mussten sie im Schnitt einen Rentenabschlag von knapp 100 Euro hinnehmen.

Von den knapp 183.000 erwerbsgeminderten Neurentnern konnte der weitaus größte Teil (176.000 oder 96,3 Prozent) Rentenabschläge wegen einer chronischen Erkrankung oder eines Unfalls nicht vermeiden. Dagegen verzichteten nach Erkenntnissen der Rentenversicherungs-Statistiker von den etwa 673.500 neuen Altersrentnern nur etwa 47,5 Prozent freiwillig auf einen Teil der Rente, die sie bei regulärem Rentenbeginn hätten erwarten können.  

Rentenversicherung rechnet Ausgleichszahlung aus

Trotz der teilweise hohen Renteneinbußen, die mit einem vorzeitigen Rentenbeginn verbunden sind, will somit immer noch fast jeder Zweite vorzeitig dem Job den Rücken kehren. Damit die dann fälligen Rentenabschläge aber nicht alle Wünsche für das Leben im Alter zunichte machen, kann man sich von der Rentenversicherung kostenlos ausrechnen lassen, was ein Vorabausgleich der Rentenabschläge durch freiwillige Beitragszahlungen in diesem Jahr kostet. Die Tabelle unten liefert dazu einen ersten Anhaltspunkt.

Die Höhe des Beitragsaufwandes ist abhängig vom Durchschnittsverdienst im jeweiligen Jahr (2012 = vorläufig 32.446 Euro), dem Beitragssatz zur Rentenversicherung (2012 = 19,6 Prozent) und dem Prozentsatz, um den die Rente gekürzt wird (Beispiel: 8,1 Prozent Rentenminderung für Versicherte des Jahrgangs 1949, die mit dem 63. Geburtstag statt zum regulären Rentenalter von 65 Jahren und drei Monaten in Rente gehen wollen). Nach einer bestimmten Formel wird daraus der notwendige Beitrag zum Ausgleich der Rentenminderung errechnet.

Notwendige Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen 2012
Bei einer Rentenhöhe von ... bruttound um ... Jahre vorgezogenem Rentenbeginnbeträgt der monatliche Rentenabschlag So viel kostet es, den Abschlag zu vermeiden
500 Euro

1 Jahr (3,6 %)

18 Euro4.323 Euo

2 Jahre (7,2 %)

36 Euro8.981 Euro

3 Jahre (10,8 %)

54 Euro14.015 Euro
750 Euro

1 Jahr

27 Euro6.484 Euro

2 Jahre

54 Euro 13.471 Euro
3 Jahre81 Euro21.022 Euro
1.000 Euro1 Jahr36 Euro8.645 Euro
2 Jahre72 Euro17.961 Euro
3 Jahre108 Euro28.030 Euro
1.250 Euro1 Jahr45 Euro10.807 Euro

2 Jahre

90 Euro22.452 Euro 
3 Jahre135 Euro35.037 Euro
1.500 Euro1 Jahr54 Euro12.968 Euro
2 Jahre108 Euro26.943 Euro

Quelle: Deutsche Rentenversicherung in Bayern

Autor: Stefan Thissen

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