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Rente

10.09.10

Wie Erziehung die Rente steigert

Für die Erziehung ab 1992 geborener Kinder gibt es mehr als 80 Euro Monatsrente.

Bad Homburg (sth). Etwa 665.000 Kinder wurden nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts 2009 in Deutschland geboren. Damit erblickten im Vorjahr etwa 17.000 Neugeborene weniger das Licht der Welt als im Jahr 2008. Kinder bereichern nicht nur das Leben ihrer Eltern, sondern lohnen sich auch für die Rente des erziehenden Elternteils - durch die Anrechnung von Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten.

Kindererziehungszeit heißt: Der Staat zahlt für eine bestimmte Zeit Beiträge zur Rentenversicherung. Für Kinder, die bis 1991 geboren wurden, gibt es ein Jahr Rentenbeiträge vom Staat, für ab 1992 geborene Kinder drei Jahre. Wer also zwei seit 1992 geborene Kinder erzogen hat, bekommt dafür sechs Jahre Beitragszahlungen angerechnet - und zwar so viel, wie ein durchschnittlich verdienender Arbeitnehmer erhält.

Rente für nach 1991 geborene Kinder ist deutlich höher 

Dieser Durchschnittsverdienst liegt für Arbeitnehmer in den alten Bundesländern im Jahr 2010 bei rund 32.000 Euro Jahresbrutto, in den neuen Ländern bei etwa 26.900 Euro. Für drei bis 1991 geborene Kinder gibt es daraus momentan in den alten Bundesländern ebenso etwa 81,60 Euro Monatsrente wie für ein ab 1992 geborenes Kind, in den neuen Bundesländern etwa 72,40 Euro.

Für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten müssen nur wenige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Kindererziehungszeiten gibt es für leibliche Eltern ebenso wie für Adoptiv-, Pflege- oder Stiefeltern.
  • Das Kind muss bei dem Elternteil leben, dem die Kindererziehungszeiten gutgeschrieben werden.
  • Wer die Zeiten beantragt, darf nicht Beamter, wohl aber Freiberufler in einem berufsständischen Versorgungswerk sein. Ein entsprechendes Urteil des Bundessozialgerichts wird von der Deutschen Rentenversicherung schon seit dem vergangenen Jahr umgesetzt wird.
  • Eltern und Kind müssen normalerweise in Deutschland wohnen.

    Auch Väter können Erziehungszeit angerechnet bekommen

    Kindererziehungszeiten werden immer dem Elternteil angerechnet, der das Kind überwiegend erzogen hat - in der Regel der Mutter. Die Eltern können jedoch zusammen erklären, dass die Kindererziehungszeit auch dem Vater angerechnet werden soll.

    Arbeitet eine Mutter (oder ein erziehender) Vater innerhalb der ersten drei Lebensjahre eines Kindes, bekommt sie die Kindererziehungszeit zusätzlich zu den Beiträgen angerechnet, die sie sich selbst verdient hat. Das geht zwar nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2010: 66.000 Euro). Dennoch kann man oder frau auf diese Weise in den ersten Lebensjahren des Kindes jährlich etwa 34.000 Euro (neue Länder: 28.900 Euro) verdienen, ohne dass die Rentenansprüche aus der Kindererziehungszeit gekürzt werden.

    Kinderberücksichtigungszeiten

    Neben Kindererziehungszeiten gibt es auch so genannte Kinderberücksichtigungszeiten. Diese reichen von der Geburt des Kindes bis zu dessen 10. Geburtstag, bei mehreren Kindern bis zum 10. Geburtstag des jüngsten Kindes. Die Berücksichtigungszeiten erhöhen die spätere Rente zwar nur in Zusammenhang mit anderen Zeiten, werden aber auch auf die notwendige Versicherungszeit für bestimmte Rentenarten angerechnet.

    Wer bei Rentenbeginn 25 Versicherungsjahre auf dem Konto hat, profitiert darüber hinaus von den ab 1992 höher bewerteten Zeiten, in denen man wegen der Kindererziehung nur niedrig verdient hat. Während der Berücksichtigungszeit zwischen dem 3. und 10. Geburtstag eines Kindes werden geringe Verdienste für die Rentenberechnung um 50 Prozent angehoben - höchstens aber bis zum Durchschnittsverdienst aller Versicherten. Eine Mutter oder ein Vater, die oder der zwei oder mehr Kinder unter zehn Jahren gleichzeitig erzieht, bekommt dafür derzeit etwas mehr als neun Euro (in den neuen Bundesländern: gut acht Euro) auch dann auf dem Rentenkonto gutgeschrieben, wenn sie nicht arbeitet.

    Weitere Informationen und eine kostenlose Broschüre zur Bewertung von Kindererziehung in der Rente gibt es bei jeder Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung, über das kostenlose Servicetelefon 0800 1000 4800 oder per E-Mail unter info@deutsche-rentenversicherung.de.

    Autor: Stefan Thissen

    Themenhinweise:

    Beratung

    • Beratungsstellensuche

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