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Soziales

12.01.12

Die geteilte Pflege

Soziale Pflegeversicherung - wird das Reformwerk aufgeteilt?

Bad Homburg (kjs). In in den nächsten Wochen rechnet man damit, dass ein zweigeteilter Gesetzentwurf zur Pflegereform vorgelegt wird. Das Bundesgesundheitsministerium soll für den leistungsrechtlichen Teil, das Bundesfinanzministerium für die staatlich geförderte zusätzliche private Kapitaldeckung der Pflegeversicherung zuständig sein.

Verspätetes Jahr der Pflege

Die Reform der Pflegeversicherung ist zwar im Koalitionsvertrag vereinbart, bislang aber von der Bundesregierung noch nicht umgesetzt worden. Nachdem 2011 eigentlich das „Jahr der Pflege“ werden sollte, die Abstimmung zwischen den Koalitionspartnern aber nicht reibungslos verlief und das Jahr verstrich, steht der zuständige Fachminister, Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP), mächtig unter Druck. Es wird deshalb in den nächsten Wochen mit dem  Arbeitsentwurf für eine Reform gerechnet.

Weil die Regierung keine Mehrheit in der Länderkammer hat, gehen Experten davon aus, dass die Koalition das Reformwerk in zwei Gesetzesentwürfe aufteilen wird. Damit soll verhindert werden, dass die Reform in der Länderkammer scheitert.

Mit und ohne Länderkammer

Die Leistungsverbesserungen zum Beispiel für Demenzkranke sind im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, deshalb rechnet man damit, dass dieser Teil der Reform vom Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr eingebracht wird. Der zweite Teil mit der Finanzierung der Pflegereform soll aus dem Bundesfinanzministerium zugesteuert werden. Dafür wäre dann Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zuständig. In diesem Teil soll zum einen die bereits im letzten Jahr vorgetragene Erhöhung des Beitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte vom Jahr 2013 an geregelt werden.

Zusätzliche Kapitaldeckung des Pflegerisikos

Zum anderen ist geplant, die zusätzliche kapitalgedeckte Finanzierung des Pflegerisikos einzuführen. Diese bedarf der Zustimmung der Länderkammer. Die Bundesregierung plant, die langfristig benötigten Finanzmittel über eine staatliche Förderung attraktiv zu gestalten. Ob über eine steuerliche Absetzungsmöglichkeit der privaten Vorsorge oder einen staatlichen Zuschuss zur Kapitaldeckung der Pflegeversicherung - jede Art der Förderung führt entweder zu Einnahmeausfällen oder zu Ausgabensteigerungen. Das geht nur mit dem Plazet des Bundesfinanzministers und mit Zustimmung des Bundesrates.


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