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Soziales

01.02.12

Mord ist kein Arbeitsunfall

Hinterbliebene eines Mordopfers verlieren Rechtsstreit gegen die gesetzliche Unfallversicherung.

Stuttgart (dapd). Die Ermordung eines Menschen ist kein Arbeitsunfall, so dass Hinterbliebene keine Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem Fall entschieden, in dem familiäre Gründe zu einem Mord führten. Zwar ging es in dem der Tat zugrunde liegenden Konflikt auch um Fragen, die das Unternehmen des Vaters betrafen. Aber die Tat selbst hatte ihre Ursache eindeutig im privaten Bereich, so dass kein betrieblicher Zusammenhang zu sehen war, der eine Einstandspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung hätte auslösen können.

Landessozialgericht Baden-Württemberg: Aktenzeichen Baden-Württemberg L 2 U 5633/10)

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