Neue Regeln bei der Pflege
"Wer pflegt der gehört zu den Besten im Land", erklärte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. Besonders gilt dies für pflegende Angehörige - vielfach Töchter oder Ehefrauen von Pflegebedürftigen. Seit dem 1. Juli 2008 gelten für pflegende Angehörige neue - günstigere Regelungen - im Sozial- und Arbeitsrecht. www.ihre-vorsorge.de gibt einen Überblick.
"Krisenmanagement"
Pflegebedürftigkeit tritt oft plötzlich ein - sozusagen "über Nacht". In solchen Fällen muss schnell eine bedarfsgerechte Betreuung organisiert werden. Dafür muss jeder Arbeitgeber nun einen nahen Angehörigen eines Pflegebedürftigen für bis zu zehn Tage freistellen - und zwar von heute auf morgen. In dieser kurzen Auszeit sind die Betroffenen weiterhin sozialversichert. Unter Umständen muss der Arbeitgeber in dieser Zeit den Lohn fortzahlen - auch wenn dies das Pflegezeitgesetz nicht vorschreibt.
Pflegezeit
Wer einen Angehörigen, der pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung ist, zu Hause betreuen möchte, hat das Recht, sich dafür künftig bis zu sechs Monate lang von seinem Arbeitgeber unbezahlt freistellen zu lassen. Voraussetzung ist hierfür - wie bei der Elternzeit - dass das Unternehmen mehr als 15 Beschäftigte hat. Auch Teilzeitregelungen sind auf Wunsch der Beschäftigten möglich.
Arbeitslosenversicherung
Wer für die Pflege eines Angehörigen eine Auszeit vom Job nimmt, bleibt nun auch in der Job-Pause ohne eigene Kosten arbeitslosenversichert - und zwar für die Dauer einer sechsmonatigen Pflegezeit.
Kranken- und Pflegeversicherung
Die meisten pflegenden Angehörigen sind - wie bisher - kostenlos familienversichert. Verbessert hat sich nun die Situation von privat oder freiwillig krankenversicherten Pflegepersonen. Sie müssen zwar nach wie vor selbst ihre Versicherungsbeiträge abführen, haben aber unter Umständen Anspruch auf einen Zuschuss der Pflegekasse.
Rentenversicherung
Hier gilt wie bisher: Viele Pflegepersonen sind über die Pflegekassen in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Die Beiträge übernimmt die Pflegekasse. Wir sagen Ihnen, unter welchen Voraussetzungen dies gilt.
So entscheidet die Rentenversicherung
Die Beiträge für die Pflegepersonen führt die Pflegekasse ab. Ob die Zeit der Pflege für die spätere Rente zählt, entscheidet aber im Zweifelsfall die Rentenkasse.





