Neuer Kinderzuschlag
Eine gute Nachricht für Arbeitnehmerfamilien mit relativ niedrigem Einkommen: Seit dem 1. Oktober 2008 steht ihnen nun vielfach der so genannte Kinderzuschlag zu. Pro Kind können sie monatlich - zusätzlich zu Kinder- und Wohngeld - bis zu 140 Euro erhalten. ihre-vorsorge.de zeigt, wer davon profitieren kann und welche Fallstricke zu beachten sind.
Der Kinderzuschlag (Kinderzuschlag) wird - bei Bedürftigkeit - zusätzlich zum "normalen" Kindergeld gezahlt - und ist seit Anfang 2008 zeitlich unbegrenzt. Er kommt für Familien mit einem niedrigen Monatseinkommen in Frage. Der Zuschlag ist eine Alternative zum Arbeitslosengeld 2. Gezahlt wird er dann, wenn das Geld der Eltern zwar ausreicht, um ihren eigenen gesetzlich zugestandenen Mindestbedarf zu decken, nicht jedoch den Lebensunterhalt ihrer Kinder. Der Kinderzuschlag soll in solchen Fällen verhindern, dass die Familien auf Arbeitslosengeld 2 angewiesen sind. Das klappt allerdings nur zusammen mit dem Kindergeld und Wohngeld, das ebenfalls beantragt werden muss.
Wichtig: Wer Anspruch auf den Kinderzuschlag hat, kann stattdessen in der Regel kein Arbeitslosengeld 2 erhalten. Denn der Kinderzuschlag ist eine gegenüber dem Arbeitslosengeld 2 vorrangige Leistung.
Kinderzuschlag errechnen: Besteht ein Anspruch?
Wenn Sie Kinderzuschlag beantragen, darf Ihr Einkommen weder zu hoch noch zu niedrig sein. Einzelheiten erfahren Sie in unserer Rechenanleitung.
Kinderzuschlag und Arbeitslosengeld 2: Die wichtigsten Unterschiede
Etwas mehr Geld gibt es beim Kinderzuschlag - und viel weniger behördliche Kontrolle. Einzelheiten zu Einkommen, Sparbüchern und sonstigen finanziellen Rücklagen müssen Bezieher des Kinderzuschlags aber genauso offen legen wie Arbeitslosengeld-2-Bezieher.
Wahlrecht für Alleinerziehende
Der Kinderzuschlag wird "eigentlich" nur dann gezahlt, wenn die Betroffenen hierdurch besser gestellt werden als mit Arbeitslosengeld 2. Für Alleinerziehende hat die Bundesregierung allerdings zum 1. Oktober 2008 ein Sonderrecht geschaffen: Sie dürfen sich auch dann für den Kinderzuschlag entscheiden, wenn sie hierdurch weniger Geld in der Tasche haben als mit Arbeitslosengeld 2. Kann sich ein solcher Verzicht lohnen?
Achtung: Arbeitslosengeld-1-Falle!
Haben Sie zuletzt Arbeitslosengeld 1 bezogen? Wenn Sie Arbeitslosengeld 2 beantragen, stünde Ihnen als "Abfederung" für den Abstieg vom Arbeitslosengeld 1 ins Arbeitslosengeld 2 ein "befristeter Zuschlag" zu. Das können für eine Familie mit zwei Kindern immerhin bis zu 440 Euro im Monat sein. Der Haken an der Sache: Der Kinderzuschlag "killt" diesen Zuschlag. Wir haben einen Tipp, wie man besser wegkommt ...
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.





