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ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

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Kinderzuschlag und Arbeitslosengeld 2

Im Kapitel zuvor haben wir die Berechnungsweise erläutert und erklärt, dass im Falle einer Überschreitung der Arbeitslosengeld-2-Schwelle es keinen Kinderzuschlag mehr gibt. Das hat nicht nur finanzielle Auswirkungen, es geht auch um Rechte und Pflichten, wie unser Vergleich zwischen Arbeitslosengeld 2 und Kinderzuschlag zeigt ...

Arbeitsverpflichtung: Arbeitslosengeld-2-Bezieher müssen sich, wenn die Kinder älter als drei Jahre sind, grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Sie müssen angebotene Tätigkeiten und gegebenenfalls auch Ein-Euro-Jobs annehmen.
Beim Kinderzuschlag ist dies anders: Wenn sich eine Familie dafür entscheidet, dass ein Elternteil zu Hause bleibt, so müssen sich die Betroffenen gegenüber der Familienkasse hierfür nicht rechtfertigen. Die Familienkasse darf sich in die innerfamiliäre Arbeitsteilung also nicht einmischen.

Rente:Zeiten des Arbeitslosengeld-2-Bezugs zählen als Beitragszeiten in der Rentenversicherung - erhöhen also die spätere Rente. Das gilt nicht für Zeiten des Bezugs des Kinderzuschlags, wenn das jüngste Kind älter als drei Jahre ist. In den ersten drei Lebensjahren erhalten Eltern Kindererziehungszeiten von der Deutschen Rentenversicherung angerechnet.

Ortsanwesenheit / Urlaub: Für Arbeitslosengeld-2-Bezieher besteht im Prinzip die Verpflichtung an Ihrem Wohnort erreichbar zu sein. Urlaub wird Ihnen in der Regel allenfalls für drei Wochen bewilligt; Arbeitnehmer, die "aufstockendes Arbeitslosengeld 2" erhalten, können allerdings den Ihnen tariflich oder arbeitsvertraglich zustehenden Urlaub nehmen. Für Kinderzuschlag-Bezieher gibt es keine Pflicht zur Ortsanwesenheit. Sie können - wenn das Geld hierzu reicht - in Urlaub fahren, ohne irgendein Amt hierfür um Erlaubnis zu fragen.

Angemessene Unterkunftskosten: Die Höhe des Kinderzuschlags hängt wie die Höhe des Arbeitslosengeld 2 auch davon ab, wie hoch die Unterkunftskosten der Betroffenen sind. Bei beiden Leistungen zählen auf Dauer nur die "angemessenen" Unterkunftskosten. Ist die Miete nach den Regeln der Ämter zu hoch, so gilt beim Kinderzuschlag die gleiche Regel wie beim Arbeitslosengeld 2, erklärt Ilona Mirtschin von der Bundesagentur für Arbeit: "Wird bei Antragstellung festgestellt, dass die Kosten der Unterkunft und Heizung nicht angemessen sind, ist der Kunde darauf hinzuweisen. Die nicht angemessenen Kosten können längstens bis zu sechs Monate bei der Bewilligung von Kinderzuschlag berücksichtigt werden."

Vermögen / Rücklagen: Auch hier gelten die gleichen Regeln wie beim Arbeitslosengeld 2. Im umfangreichen Antrag auf den Kinderzuschlag werden deshalb die gleichen Informationen zum Vermögen abgefragt wie im Antrag auf Arbeitslosengeld 2. Die Vermögensfreigrenzen sind identisch: Jeweils 150 Euro pro Lebensjahr sind für beide Elternteile als freie Rücklagen erlaubt. Wenn beide Partner 30 Jahre alt sind, stehen ihnen also insgesamt (30 x 150 x 2 =) 9.000 Euro zu. Zusätzlich 250 Euro pro Lebensjahr dürfen die Eltern noch für Vermögen zur Alterssicherung zurücklegen. Angemessenes Wohneigentum und ein nicht zu teures Auto (Grenzwert: 7.500 Euro nach Abzug des Autokredits) dürfen sie in der Regel auch behalten.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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