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Wahlrecht für Alleinerziehende

Kinderzuschlag wird in der Regel nur dann gezahlt, wenn die Betroffenen mit Kinderzuschlag und Wohngeld über die Arbeitslosengeld-2-Schwelle gehoben werden. Denn durch den Kinderzuschlag soll gerade verhindert werden, dass die Betroffenen auf Arbeitslosengeld 2 angewiesen sind. Diese Grundregel gilt seit Oktober 2008 für Alleinerziehende nicht mehr. Die Betroffenen können nun frei zwischen Kinderzuschlag und Arbeitslosengeld 2 wählen ...

Bislang haben Alleinerziehende nur äußerst selten Anspruch auf den Kinderzuschlag. Denn die Hartz-4-Leistungen fallen für sie meist höher aus. Der Grund: Beim Arbeitslosengeld 2 haben Alleinerziehende Anspruch auf Mehrbedarfszuschläge. Je nach Zahl und Alter der Kinder erhalten sie 12 bis 60 Prozent mehr Arbeitslosengeld 2. Im Monat macht dies bis zu 211 Euro aus. Wer ein Kind unter sieben Jahre hat, bekommt beispielsweise 126 Euro mehr Arbeitslosengeld 2 im Monat. Neben dem Zuschlag können die Betroffenen natürlich in jedem Fall auch die Regelsätze für ihre Kinder beanspruchen. Mehrbedarfszuschläge gibt es zudem auch für Schwangere und für diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen auf eine kostenaufwändige Diät angewiesen sind.

Solche Mehrbedarfszuschläge sind beim Kinderzuschlag nicht vorgesehen. Daher stehen sich Alleinerziehende mit dem Kinderzuschlag (aber auch andere, denen beim Arbeitslosengeld 2 entsprechende Zuschläge zustehen) häufig schlechter als mit dem Arbeitslosengeld 2 und sind damit auf das Arbeitslosengeld 2 angewiesen.
Dieses Problem haben auch die Berliner Sozialpolitiker erkannt und die gesetzlichen Regeln verändert. Die nahe liegende Lösung, nämlich den Mehrbedarfszuschlag auch beim Kinderzuschlag vorzusehen bzw. den Kinderzuschlag für Alleinerziehende zu erhöhen, wurde in Berlin allerdings aus Kostengründen verworfen. Statt dessen wurde den Betroffenen nun das Recht gegeben, sich auch dann für den Kinderzuschlag zu entscheiden, wenn sie finanziell hierdurch schlechter gestellt werden.
Eine Farce - werden viele Betroffene meinen. Manche werden sich allerdings dennoch für den Kinderzuschlag entscheiden, weil sich die für den Kinderzuschlag zuständigen Familienkassen in das Leben der Leistungsbezieher weit weniger einmischen als die für das Arbeitslosengeld 2 zuständigen Ämter.

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Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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