Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Unter dem Dach der Bundesagentur für Arbeit können sich seit Februar 2006 auch Existenzgründer freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern.
Folgende Bedingungen müssen dafür erfüllt sein:
- Die Interessenten müssen unmittelbar vor dem Eintritt in die Selbstständigkeit versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung gewesen sein.
- Sie müssen in den 24 Monaten vor Beginn ihrer Selbstständigkeit mindestens zwölf versicherungspflichtige Monate nachweisen können. In der Regel sind das Beschäftigungsmonate, es zählen aber auch andere Zeiten, beispielsweise die Erziehung von Kindern unter drei Jahren.
Wer diese Bedingungen nicht erfüllt, für den reicht es auch, wenn er unmittelbar vor seiner Existenzgründung Arbeitslosengeld 1 bezogen hat.
Ausschlussfrist: Anträge müssen bei der örtlichen Arbeitsagentur innerhalb eines Monats nach Beginn der selbstständigen Tätigkeit beantragt werden.
Tipp: Im Zweifelsfall sollten Sie den Antrag auf die freiwillige Versicherung in jedem Fall stellen. Denn ein Ausstieg ist ohne Kündigungsfristen jederzeit möglich.
Begrenzte Laufzeit: Die freiwillige Versicherung für Selbstständige gibt es zunächst nur bis zum 31. Dezember 2010.
Monatlicher Beitrag: 25,73 Euro (alte Bundesländer) beziehungsweise 22,05 Euro (neue Bundesländer).
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.





