Schnell Antrag stellen
Die freiwillige Weiterversicherung gilt - soweit die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind - ab dem Tag der Antragstellung. Wer bei der Arbeitsagentur einen entsprechenden Antrag stellt, muss dabei noch nicht alle Unterlagen beisammen haben.
Es können zum Beispiel Wochen vergehen, bis die Entscheidung der Pflegekasse über die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit des Angehörigen vorliegt. Dieser Bescheid kann auch nach der Antragstellung nachgereicht werden.
Ausstieg jederzeit möglich
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung bietet für Versicherte in vielerlei Hinsicht außerordentlich günstige Konditionen. Wichtig ist beispielsweise: Ein Ausstieg ist - ohne Einhaltung von Kündigungsfristen - jederzeit möglich. Die Zeit vor dem Ausstieg geht dann als Versicherungszeit nicht verloren. Wenn drei Monate lang keine Beiträge gezahlt werden, endet die freiwillige Arbeitslosenversicherung - und zwar rückwirkend ab dem Monat, in dem erstmals keine Beiträge eingegangen sind.
Beiträge konkurrenzlos günstig
Beim Leistungsrecht gelten für freiwillig Versicherte in der Arbeitslosenversicherung die gleichen Regelungen wie für abhängig Beschäftigte, für die ja in der Arbeitslosenversicherung Versicherungspflicht besteht. Sonderregelungen gelten für sie nur beim Beitragsrecht. Die Beiträge werden für freiwillig Versicherte auf einer extrem niedrigen Grundlage berechnet - und zwar auf Basis eines Bruchteils der Bezugsgröße. Die Bezugsgröße entspricht dem Durchschnitt des Einkommens der Rentenversicherten. Sie wird jährlich angepasst und ist in Ost und West unterschiedlich. Im Jahre 2007 liegt sie in Westdeutschland bei 2.450 Euro und in Ostdeutschland bei 2.100 Euro pro Monat.
Bei den freiwillig Versicherten Selbstständigen und Auslandsbeschäftigten werden 25 Prozent der Bezugsgröße bei der Beitragsbemessung berücksichtigt. Bei Pflegeversicherten sind es nur zehn Prozent.
Die freiwillig Versicherten erwerben also mit einem Viertel beziehungsweise einem Zehntel der Durchschnittsbeiträge normale Versicherungsansprüche. Der Bundessozialrichter Ulrich Wenner bewertet die neue Versicherung daher in der Ausgabe 1/2006 der Fachzeitschrift "Soziale Sicherheit" kritisch und spricht von einer "Einladung zur Rosinenpickerei".
Weiterführende Informationen:
- arbeitsagentur.de
Antragsformulare für die freiwillige Arbeitslosenversicherung. - arbeitsagentur.de
Infos der Bundesagentur für Arbeit zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung (pdf--Download). - arbeitsagentur.de
Hinweise und Hilfen der Bundesagentur für Arbeit zur Existenzgründung (pdf-Download).
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.





