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ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

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Sicher in die Ausbildung starten

Gut eine halbe Million Jugendliche und junge Erwachsene beginnen in den nächsten Wochen ihre betriebliche Berufsausbildung. Mit dem Start ins Berufsleben müssen die Azubis sich um viele Dinge kümmern, die vorher ihre Eltern geregelt haben. www.ihre-vorsorge.de erläutert, worauf Berufseinsteiger vor allem achten müssen.

Azubis verdienen in der Regel erstmals eigenes Geld. Wie viel, das hängt von den einzelnen Branchen und Regionen ab. Das Azubi-Gehalt liegt zwischen 332 Euro brutto im privaten Verkehrsgewerbe Thüringen im 1. Ausbildungsjahr und 1.222 Euro im Bauhauptgewerbe West im 4. Ausbildungsjahr.

Sozialversicherung: Volles Programm.

Davon müssen in der Regel Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden - denn Ausbildungsverhältnisse sind sozialversicherungspflichtig.

Checkliste: Was muss unbedingt sein?

Die neuen Azubis müssen eine gesetzliche Krankenkasse wählen und ein Bankkonto eröffnen. Steuern müssen sie in der Regel nicht zahlen. Dennoch brauchen sie eine Steuerkarte.

Geldtipps für Azubis

Große Sprünge können Azubis von ihrem Ausbildungsentgelt nicht machen. Wir zeigen deshalb, wie sie auch mit wenig Geld vorsorgen können (etwa mit einem Riester-Vertrag). Manche Auszubildende erhalten nur eine sehr niedrige Ausbildungsvergütung. Soweit sie nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, haben sie unter Umständen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, die ganz ähnlich wie das Bafög funktioniert. Diese Leistung gibt es auch für Teilnehmer einer außerbetrieblichen Berufsausbildung.

Versicherungstipps

Mit dem Start ins Berufsleben werden viele Azubis von Angeboten privater Versicherer überschwemmt. Manche Angebote sind dabei überflüssig, einige jedoch empfehlenswert. Wir sagen Ihnen, welche das sind.

Kindergeld in der Ausbildung

Für minderjährige Kinder erhalten Eltern in jedem Fall Kindergeld. So lange die Sprösslinge in Ausbildung sind, gibt es die staatliche Kinderleistung meist auch aber auch, wenn diese volljährig sind. Kindergeld wird dann allerdings in jedem Fall nur auf Antrag gezahlt. Wir sagen Ihnen, wann sich die Antragstellung lohnt.

Keine Ausbildung - und jetzt?

Jugendliche, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, müssen sich in der Regel nicht um ihren Versicherungsschutz in der Kranken- und Pflegeversicherung kümmern. Sie bleiben weiter über ihre Eltern versichert. Soweit die Kinder weiterhin einen Ausbildungsplatz suchen und auch bei der Berufsberatung registriert sind, erhalten ihre Eltern vielfach weiterhin Kindergeld.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Themenhinweise:

Beratung

  • Beratungsstellensuche

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