Checkliste: Was muss unbedingt sein?
Was man als Azubi selbst erledigen muss.
Drei Dinge braucht man als Auszubildender:
Man muss eine Krankenkasse wählen,
die Steuerkarte besorgen und
ein Bankkonto eröffnen.
Krankenkasse wählen
Azubis sind nicht mehr über ihre Eltern krankenversichert. Sie müssen sich selbst in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Das gilt auch für diejenigen, die bislang über die Eltern privat versichert waren. Spätestens bis zwei Wochen nach Beginn ihrer Ausbildung müssen Azubis sich schriftlich bei einer gesetzlichen Krankenkasse ihrer Wahl angemeldet haben. Die Kasse darf sie übrigens nicht ablehnen - und nach ihren Krankheiten und Gesundheitsrisiken dürfen Azubis auch nicht gefragt werden. Wer nicht die gesetzliche Kasse seiner Eltern wählt, sollte dieser das formlos mitteilen. Eine offizielle Abmeldung ist nicht erforderlich. Die gewählte neue Kasse stellt dem Azubi eine Mitgliedsbescheinigung aus. Diese muss dem Ausbildungsbetrieb vorgelegt werden.
Azubis können sich zwischen mehr als 200 gesetzlichen Kassen entscheiden: Zwischen der AOK des Wohn- oder Beschäftigungsorts, Ersatzkassen und vielen Betriebs- und Innungskrankenkassen. Bei der Kassenwahl sollten sie beachten: Bei AOK, Barmer & Co sind zwar etwa 95 Prozent der Leistungen gleich. Einige Kassen bieten aber Sonderleistungen ohne Zuschlag - beispielsweise Akupunktur oder Schulungen für Diabetiker. Wer Wert auf entsprechende Angebote legt, sollte eine Kasse mit dem entsprechenden Angebot nehmen. Wichtig ist weiter: Service und Beratung der Kassen fallen höchst unterschiedlich aus. Zuletzt hat dies die Stiftung Warentest im Sommer 2007 getestet. Die billige IKK-direkt schnitt dabei beispielsweise miserabel ab, die häufig etwas teureren AOK's dagegen durchweg ziemlich gut.
Durchschnittlich verlangen die Krankenkassen derzeit einen allgemeinen Beitragssatz von 13,92 Prozent des Bruttolohnes. Bei sehr günstigen Kassen zahlt man aber nur rund zwölf Prozent. Die Hälfte von diesem allgemeinen Beitrag muss in der Regel der Azubi tragen, im Schnitt also 6,96 Prozent. Die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber. Dazu kommt noch ein zusätzlicher Satz in Höhe von 0,9 Prozent. Im Schnitt zahlen damit gesetzlich Versicherte derzeit 7,86 Prozent ihres Bruttolohns an die Krankenkasse.
Auch wenn die (künftigen) Azubis noch minderjährig sind, können sie ihre Krankenkasse in eigener Verantwortung wählen. Eine Mitwirkung eines gesetzlichen Vertreters - also in der Regel der Eltern - ist nicht erforderlich. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Azubis mindestens 15 Jahre alt sind.
Tipp: Azubis sollten bei ihrer Kasse nach einem Beitragsrückerstattungstarif oder nach Bonusprogrammen fragen. Bei der AOK Rheinland/Hamburg sind beispielsweise maximal jährliche Bonuszahlungen in Höhe von 180 Euro drin - nicht wenig für einen Auszubildenden.
Jeder Azubi erhält von der Kasse, die er gewählt hat, seinen Sozialversicherungsausweis. Darin steht unter anderem die Versicherungsnummer, der Name und Vorname des Versicherten. In besonderen Fällen - beispielsweise im Baugewerbe - ist ein Passbild nötig. Der Ausweis soll vor dem Missbrauch von sozialen Leistungen durch Dritte schützen und muss gut aufgehoben werden.
Steuerkarte besorgen
Auszubildende müssen bei ihrem Chef eine Lohnsteuerkarte abgeben. Diese erhalten sie beim örtlichen Einwohnermeldeamt. Doch keine Angst: Steuern fallen für sie meist nicht an. Allein Stehende ohne Kinder dürfen nämlich knapp 900 Euro brutto im Monat verdienen, bevor sie Steuern zahlen müssen. In der Regel müssen Azubis auch keine Steuererklärung abgeben. Anders sieht es allerdings aus, wenn sie neben der Ausbildung einen Nebenjob aufnehmen, bei dem sie mehr als 400 verdienen. Dann brauchen sie für den Nebenjob eine zweite Lohnsteuerkarte, die der Nebenjob-Arbeitgeber bekommt. In diesem Fall besteht auch die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.
Konto eröffnen
Die Arbeitgeber zahlen das Gehalt nicht bar aus, sondern überweisen es auf ein Konto. Das kann auch das Konto der Eltern sein. Wer aber in eigener Verantwortung mit seinem Geld umgehen möchte, sollte ein eigenes Konto eröffnen. Bei den meisten Banken und Sparkassen ist das Konto während der Ausbildung kostenlos. Wer aber später keine böse Überraschung erleben will und sich die mit einer Kontoumstellung verbundene Mühe ersparen möchte, sollte jetzt schon darauf achten, was das Konto später kostet. Dabei gibt es enorme Unterschiede. Ein Durchschnittskunde zahlt bei manchen Banken gar nichts für die Kontoführung und erhält sogar Guthabenzinsen. Bei anderen Geldinstituten kostet die Kontoführung bis zu 200 Euro pro Jahr.
Eine Übersicht über günstige Girokonten für Schüler, Auszubildende und Studenten gibt die Zeitschrift Finanztest 8/2007 (siehe Linkbox).
Weiterführende Informationen:
- www.krankenkassentarife.de
Tarifvergleich gesetzlicher und privater Krankenkassen. Für die Angaben wird keine Gewähr übernommen. - www.stiftung-warentest.de
Vergleich kostenloser Girokonten.
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.a





