Geldtipps für Azubis
Nicht viel in der Tasche - aber große Pläne für die Zukunft? Wie man auch aus wenig Geld etwas machen kann.
Vermögensbildung auch in der Ausbildung
Die meisten Tarifverträge verpflichten Arbeitgeber, neben Lohn oder Ausbildungsvergütung Geld zum Vermögensaufbau ihrer Arbeitnehmer zuzuschießen. Oft handelt es sich nur um einige Euro, maximal sind es 40 Euro im Monat. Anspruch hierauf besteht - auch für Azubis - meist nach sechs Monaten Firmenzugehörigkeit. Arbeitnehmer und Azubis können zu den Zuschüssen vom Chef selbst noch etwas drauflegen - sie müssen es aber nicht.
Zusätzlich gibt es vom Staat noch Arbeitnehmersparzulagen von bis zu 115 Euro im Jahr. Dafür müssen Azubis allerdings selbst kräftig mitsparen, etwa auf Bausparverträgen oder in Aktienfonds. Wichtig: Durch Sparen soll ein (kleines) Vermögen gebildet werden. Deshalb darf man das Geld nicht am Ende des Jahres direkt ausgeben. Die staatliche Förderung wird nur für Verträge gezahlt, von denen mindestens sieben Jahre lang nichts abgehoben wird.
Riester-Vertrag abschließen
Schon jetzt ist absehbar: Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt die Haupteinkommensquelle im Ruhestand, aber sie wird für diejenigen, die heute Azubis sind, nicht mehr allein ausreichen. Wer freiwillig für später vorsorgt, für den gibt es deshalb vom Staat Zuschüsse zum Beispiel zu Riester-Verträgen, die eine private Zusatzrente begründen. Die Verträge heißen so, weil sie vom früheren Arbeitsminister Walter Riester eingeführt wurden. Der Vertragsabschluss rechnet sich ganz besonders für Auszubildende.
Dazu ein Beispiel: Ein Azubi mit einer jährlichen Ausbildungsvergütung von 7.000 Euro (brutto) muss selbst im Jahr 2007 nur 96 Euro auf einem Riester-Vertrag ansparen. Der Staat schießt dann die Grundzulage von 114 Euro zu. Insgesamt spart der Azubi damit 210 Euro an. Für Azubis mit Kind gibt es eine noch deutlich bessere Förderung.
Ab 2008 gelten für alle Riester-Sparer bessere Konditionen - sie müssen allerdings auch höhere Beträge ansparen.
Berufsausbildungsbeihilfe von der Arbeitsagentur
Wer nicht mehr zu Hause lebt, kann bei niedriger Ausbildungsvergütung zusätzlich noch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Bei Minderjährigen wird zudem geprüft, warum sie nicht bei ihren Eltern wohnen. BAB gibt es in diesem Fall, wenn die Ausbildungsstelle über eine Stunde Fahrtzeit von den Eltern entfernt liegt. Dass ein Jugendlicher lieber selbstständig wohnen möchte, zählt nicht als anerkennenswerter Grund, wohl aber ein "gestörtes Eltern-Kind-Verhältnis". Dies befand das Bundessozialgericht am 2. Juni 2004 (Aktenzeichen: B 7 AL 38/03 R).
BAB beträgt maximal 443 Euro. Dazu gibt es noch Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung, eine hohe Miete, die Monatskarte für den Bus und Heimfahrten zur Familie. Von der maximal möglichen BAB wird das Einkommen des Auszubildenden bis auf 52 Euro abgezogen, auch das Einkommen der Eltern wird zum Teil angerechnet. Doch selbst wenn die Eltern 4.000 Euro brutto verdienen, kann es unter Umständen noch BAB geben. Sie wird übrigens nicht rückwirkend bezahlt, sondern erst ab Antragstellung bei der örtlichen Agentur für Arbeit, und muss später nicht zurückgezahlt werden.
Arbeitslosengeld 2 zusätzlich zur Berufsausbildungsbeihilfe
Normalerweise haben Azubis keine Anspruch auf "Hartz-4-Leistungen". Von dieser Regel gibt es allerdings eine wichtige Ausnahme: Wer Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhält, kann unter Umständen zusätzlich zu dieser Leistung einen Wohnkostenzuschuss bekommen.
Bei eigenem Fernseher: GEZ-Gebühren
Azubis, die einen eigenen Haushalt haben, müssen - falls sie einen Fernseher und ein Radio haben - in jedem Fall Rundfunk- und Fernsehgebühren zahlen. Dies gilt aber unter Umständen auch für diejenigen, die noch bei ihren Eltern leben - Voraussetzung ist dabei, dass die Ausbildungsvergütung höher ist als der Sozialhilfesatz - was in aller Regel der Fall ist.
Wichtig ist allerdings: Gebühren an die GEZ fallen nicht an, wenn Azubis den Fernseher der Eltern nutzen und auch kein eigenes Radio haben.
Zahnersatz für Azubis meist kostenlos
Auch mancher Auszubildende hat Probleme mit seinen Zähnen. Betroffene sollten ihre Angst vor dem Bohrer überwinden. Das lohnt sich auch aus finanziellen Gründen. Azubis kommen nämlich in der Regel billig oder sogar kostenfrei an Zahnersatz. Nach der Ausbildung werden Kronen oder Brücken dagegen im Regelfall teuer.
Wenn es um Zahnersatz geht, gehören Azubis meist zu den so genannten Härtefällen. "Für Alleinstehende mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 980 Euro im Monat gilt - genau wie etwa für Bezieher von Arbeitslosengeld 2 - eine Sozialklausel", erläutert Günter Wältermann, Geschäftsbereichsleiter bei der AOK Rheinland/Hamburg. Da die Ausbildungsvergütung zumeist unter diesem Grenzbetrag liegt, müssen Azubis zum Zahnersatz meist nichts zuzahlen - außer wenn sie Extrawünsche haben.
Dies gilt auch für Azubis, die noch bei ihren Eltern leben. Das Einkommen der Eltern wird dabei nicht berücksichtigt, "Azubis sind selbst versichert und daher zählen nur ihre eigenen Einkünfte", bestätigt Wältermann.
Weiterführende Informationen:
- www.arbeitsagentur.de
Beispielrechnungen und alles rund um den Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe. - http://babrechner.arbeitsagentur.de
Berufsausbildungsbeihilfe-Rechner der Bundesagentur für Arbeit. - www.erwerbslos.de
Informationen zum Wohnkostenzuschuss für Azubis.
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.





