Sozialversicherung: Volles Programm
Eine Berufsausbildung ist immer sozialversicherungspflichtig. Das gilt auch dann, wenn Azubis nur eine niedrige Ausbildungsvergütung erhalten. Die 400-Euro-Grenze gilt nämlich nicht für Ausbildungsverhältnisse.
Kleine Jobs, in denen Arbeitnehmer bis maximal 400 Euro monatlich verdienen, gelten ansonsten als geringfügig und damit sozialversicherungsfrei. Für Azubis ist das anders. Sie müssen Sozialversicherungsbeiträge zahlen - zu ihrem eigenen Schutz.
Rentenversicherung: Azubis sind ab dem ersten Ausbildungstag rentenversichert. Rente kann es auch schon in jungen Jahren geben, etwa nach einem Unfall schon nach der Zahlung eines einzigen Beitrags. Die Rentenhöhe richtet sich in einem solchen Fall nicht nach den eingezahlten Beiträgen, sondern wird auf den 60. Geburtstag hochgerechnet. Bei der Rentenversicherung muss der Azubi nicht selbst aktiv werden. Der Arbeitgeber erledigt die Anmeldung.
Kranken- und Pflegeversicherung: Auszubildende sind nicht mehr wie Schüler über die Eltern krankenversichert. Sie müssen die Krankenversicherung selbst in die Hand nehmen und eine gesetzliche Krankenkasse wählen. Ab dem ersten Ausbildungstag gilt dann der volle Versicherungsschutz, der auch einen Anspruch auf Krankengeld einschließt. Mit der Wahl der gesetzlichen Krankenkasse fällt auch die Entscheidung für die Pflegekasse, denn beide sind unter einem gemeinsamen Dach organisiert.
Arbeitslosenversicherung: Auszubildende sind auch arbeitslosenversichert. Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben sie allerdings erst nach zwölf Monaten Beitragszahlung. Wichtig sind die Versicherungsansprüche vor allem für diejenigen, die nach der Ausbildung nicht übernommen werden. Wer im letzten Ausbildungsjahr beispielsweise eine monatliche Ausbildungsvergütung in Höhe von 800 Euro brutto erhalten hat, erwirbt einen Anspruch auf ein Arbeitslosengeld in Höhe von monatlich 374,10 Euro - in der Regel für zwölf Monate (wenn die Ausbildung mindestens 24 Monate gedauert hat). Auch bei der Arbeitslosenversicherung erledigt der Arbeitgeber die Anmeldung.
Unfallversicherung: Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften kommt für Unfälle während der Arbeit und auf den Arbeitswegen auf, ferner für Berufskrankheiten. Sie ist für den Arbeitnehmer beitragsfrei. Anmeldung und Beitragszahlung sind Sache des Arbeitgebers.
Beiträge: Nur zur Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber alleine. Die Beiträge zu den anderen Versicherungen teilen sich im Prinzip der Ausbildungsbetrieb und der Azubi. Von dieser Regel gibt es allerdings einige Ausnahmen. Die wichtigste: Wenn die monatliche Vergütung bis zu 325 Euro beträgt, was manchmal noch in den neuen Bundesländern der Fall ist, kommt der Arbeitgeber für sämtliche Sozialversicherungsbeiträge alleine auf.
Weiterführende Informationen:
- Gehaltsrechner für Azubis
Wer ausrechnen möchte, wie viel ihm nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer von seinem Bruttoverdienst bleibt, kann den Gehaltsrechner von www.ihre-vorsorge.de anklicken. Er rechnet aus dem Bruttogehalt den Auszahlungsbetrag aus.
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.





