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ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

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Die Beiträge

Die gesetzliche Sozialversicherung funktioniert nach dem Prinzip der Umlagefinanzierung: Beitragseinnahmen fließen sofort in die Finanzierung von Leistungen.

Sozialversicherungsbeiträge werden nicht für die Zukunft gespart. Das Geld der Beitragszahler wird direkt für andere eingesetzt, die bereits in Rente, krank, arbeitslos oder pflegebedürftig sind.

Dieses Prinzip der gesetzlichen Sozialversicherung wird auch Generationenvertrag genannt. Wer arbeitet, entrichtet Beiträge für derzeitige Leistungsempfänger und erwirbt damit selbst einen Leistungsanspruch. Das sichert die Zahlungsfähigkeit der gesetzlichen Sozialversicherung. Durch die Umlagefinanzierung ist die Sozialversicherung auch gegen Finanz- und Wirtschaftskrisen, Schwankungen an den Börsen und Inflation geschützt.

Höhe der Sozialversicherungsbeiträge
VersicherungszweigBeitrag (in Prozent vom Bruttoverdienst*)
Krankenversicherung14,9
Pflegeversicherung1,95
Rentenversicherung19,9
Arbeitslosenversicherung2,8

* bis zur jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze.

Anteil von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
VersicherungszweigArbeitgeberArbeitnehmer
Krankenversicherung7,07,9
(inklusive 0,9 % Zusatzbeitrag)
Pflegeversicherung0,9750,975
Kinderlose ab 23 Jahren zahlen zusätzlich 0,25 %)
Rentenversicherung9,959,95
Arbeitslosenversicherung1,41,4

Ausnahmen:

  • In der gesetzlichen Unfallversicherung zahlen die Arbeitgeber die Beiträge allein. Deren Höhe richtet sich nach der sogenannten Gefahrklasse, die das Risiko von berufsbedingten Krankheiten und Arbeitsunfällen in der jeweiligen Branche abbildet.
  • In Sachsen gelten andere Bedingungen für die Pflegeversicherung. Weil dieses Bundesland als einziges am Buß- und Bettag als gesetzlichen Feiertag festgehalten hat, zahlen hier die Arbeitgeber 0,475 Prozent und die Arbeitnehmer 1,475 Prozent.
  • Beträgt die monatliche Ausbildungsvergütung nicht mehr als 325 Euro, muss der Arbeitgeber den Zusatzbeitrag für den Beschäftigten in der gesetzlichen Krankenversicherung tragen.

Prinzip Solidarität

Auszubildende und Berufsstarter können davon ausgehen, dass sie bei einem Verdienst von mehr als monatlich 325 Euro etwa 20 Prozent ihres Bruttolohns an die Sozialversicherung abführen müssen. Auf den ersten Blick ein hoher Betrag. Dafür gibt es aber bei einer Krankheit oder im Rentenalter sehr viel höhere Leistungen.

Die gesetzliche Sozialversicherung ist eine Solidarversicherung. So kann es durchaus vorkommen, dass jemand hohe Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlt, obwohl er nie krank wird. Umgekehrt kann es vorkommen, dass jemand nur wenige Beiträge entrichtet, aber sehr oft krank ist.

Beispiel:

Ein Auszubildender verdient monatlich 600 Euro. So errechnen sich für ihn die Sozialversicherungsbeiträge:

Sozialversicherungsbeiträge bei 600 Euro Monatsverdienst
VersicherungszweigBeitrag (in Prozent )Beitrag (in Euro)
Krankenversicherung7,9047,40
Pflegeversicherung0,9755,85
Rentenversicherung9,9559,70
Arbeitslosenversicherung1,408,40
Summe der Beiträge121,35
Nettoverdienst478,65
Und das zahlt der Chef:
VersicherungszweigBeitrag (in Prozent )Beitrag (in Euro)
Krankenversicherung7,0042,00
Pflegeversicherung0,9755,85
Rentenversicherung9,9559,70
Arbeitslosenversicherung1,408,40
Summe der Beiträge115,95

Bemerkung zur Pflegeversicherung:

Im Freistaat Sachsen trägt der Beschäftigte in der gesetzlichen Pflegeversicherung einen Beitrag in Höhe von 1,475 Prozent. Die Arbeitgeber zahlen daher nur 0,475 Prozent.

Kinderlose über 23 Jahren zahlen einen Zusatzbeitrag von 0,25 Prozent.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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