Die Versicherungszweige
Die gesetzliche Sozialversicherung gliedert sich in fünf Versicherungszweige.
Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung begleitet Berufstätige durch ihr ganzes Arbeitsleben. Schon Berufsstarter profitieren davon. Dazu reicht oft ein einziger Beitrag.
Rehabilitation
Stellt eine Krankheit oder ein Unfall die Karriere infrage, kann die Rentenversicherung mit einer Reha einen Neustart ermöglichen. Anspruch darauf haben Versicherte, wenn sie in den ersten zwei Jahren nach Ende der Ausbildung eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen haben und bis zum Reha-Antrag durchgängig versichert waren.
Reicht die medizinische Behandlung allein nicht aus, kommt eine berufliche Rehabilitation (offiziell "Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben") infrage. Dazu zählen zum Beispiel:
- Umschulungen,
- Zuschüsse an Arbeitgeber für die Bereitstellung eines geeigneten Arbeitsplatzes,
- Zuschüsse zum Kauf eines behindertengerechten Fahrzeugs.
Erwerbsminderungsrente
Sind die Möglichkeiten der Reha erschöpft, kann man eine Rente bekommen - im Einzelfall schon bei einem Unfall am ersten Arbeitstag. Die Rente wegen Erwerbsminderung wird dann so berechnet, als hätte man bis zum Tag vor dem 60. Geburtstag gearbeitet.
Voraussetzung dafür ist, dass die Erwerbsminderung
- durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht wurde oder
- innerhalb von sechs Jahren nach dem Ende einer Ausbildung eintritt.
Im ersten Fall muss bei Eintritt des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit Versicherungspflicht bestanden haben. Alternativ ist es ausreichend, wenn in den letzten zwei Jahren davor für mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge gezahlt wurden.
Diese Bedingung gilt auch für den zweiten Fall.
Tritt eine Erwerbsminderung durch eine Wehr- oder Zivildienstbeschädigung ein, genügt ein einziger Beitrag zur Rentenversicherung.
Infos zur Altersvorsorge
Die Rentenversicherung gibt auch Auskünfte über die zusätzliche Altersvorsorge - unabhängig und neutral. Denn anders als Versicherungsvertreter oder Bankangestellte wollen die Mitarbeiter der gesetzlichen Rentenversicherung nichts verkaufen. Sie empfehlen keine Produkte, sondern informieren über Vor- und Nachteile der verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten. Die Rentenversicherung ist erreichbar über:
- Beratungsstellen vor Ort
- Versichertenberater oder -älteste in der Nachbarschaft
- das kostenlose Servicetelefon 0800 1000 4800
- www.rentenblicker.de für Schüler und Jobstarter und
- den "eService" unter www.deutsche-rentenversicherung.de
Gesetzliche Arbeitslosenversicherung Wird einem Auszubildenden gekündigt, muss er sich bei der Agentur für Arbeit melden. Sie hilft dem Beschäftigten, eine neue Arbeitsstelle zu finden und zahlt in der Zwischenzeit Arbeitslosengeld. Wichtig: Wird einem Azubi nach dem Ende der Berufsausbildung gekündigt, so muss sich der Arbeitnehmer sofort persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden. Nur so erhält er von Beginn an Arbeitslosengeld. Mehr zum Thema: www.arbeitsagentur.de (Website der Bundesagentur für Arbeit) |
| Gesetzliche Krankenversicherung Wer eine Berufsausbildung oder ein Beschäftigungsverhältnis aufnimmt, ist vom ersten Tag an krankenversichert. Die Krankenversicherung übernimmt im Krankheitsfall die Kosten für die medizinische Behandlung und Medikamente. Bei mehr als sechswöchiger Krankheit zahlt sie zudem Krankengeld. Mehr zum Thema: www.gkv.info (Website der gesetzlichen Krankenkassen) |
| Gesetzliche Pflegeversicherung Auch ein Berufsanfänger kann zum Beispiel infolge eines Unfalls zum Pflegefall werden. In diesem Fall übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung die Kosten für die notwendige Grundpflege. Den notwendigen Pflegeaufwand und die individuelle Pflegestufe (1, 2 oder 3) ermittelt der Medizinische Dienst der Krankenkassen. Die Pflegekassen sind bei den gesetzlichen Krankenkassen angegliedert. Mehr zum Thema: www.gkv.info (Website der gesetzlichen Krankenkassen) |
| Gesetzliche Unfallversicherung Die gesetzliche Unfallversicherung sichert die Folgen berufsbedingter Krankheiten und von Arbeitsunfällen ab. Zu den Arbeitsunfällen gehören auch Wegeunfälle - das sind Unfälle auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Die zuständige Berufsgenossenschaft trägt Behandlungs- und Rehabilitationskosten und zahlt im Fall der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit auch lebenslange Renten an Versicherte und ihre Hinterbliebenen (Witwen, Witwer und Waisen). Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden vom Arbeitgeber allein getragen. Mehr zum Thema: www.dguv.de (Website der Gesetzlichen Unfallversicherung) |
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.





