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ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

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Ein ständiger Begleiter

Mit dem Schulabschluss beginnt für viele Jugendliche und junge Erwachsene ein neuer Lebensabschnitt. Der Start in das Berufsleben verändert das Leben eines jeden Einzelnen.

Viele Schulabgänger werden nach dem Abschluss eines Ausbildungsvertrages oder Arbeitsvertrages erstmals mit der Sozialversicherung konfrontiert. "Die Sozialversicherung wird für den Berufsanfänger ein ständiger Begleiter", sagt Cornelia Schaller, Kundenberaterin bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg. Sie schützt unter anderem bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und bei Erwerbsunfähigkeit (Erwerbsminderung). "Die Sozialversicherung ist neben der Sozialhilfe ein Teil des sozialen Sicherungssystems in Deutschland", erklärt Schaller. Wer welche Beiträge zu entrichten hat und Leistungen erhält, ist in gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Aus diesem Grund spricht man auch von der gesetzlichen Sozialversicherung.

Diese Leistungen kann man erwarten:

  • Krankenhausbehandlung: Wer in einer Klinik ambulant oder stationär behandelt werden muss, fällt unter den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie übernimmt die Kosten für die Pflege und Behandlung im Krankenhaus.
  • Krankengeld: Ist man länger als sechs Wochen krank, zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld
  • Medizinische Reha: Droht wegen einer dauerhaften Erkrankung eine Einschränkung oder der Verlust der Erwerbsfähigkeit, kann die gesetzliche Rentenversicherung die Kosten für eine medizinische Rehabilitation übernehmen.
  • Berufliche Reha: Lässt sich die Erwerbsfähigkeit im erlernten Beruf nicht wiederherstellen, kann die gesetzliche Rentenversicherung eine berufliche Reha finanzieren. Dazu gehört zum Beispiel die Umschulung in einen anderen Beruf. Ist das möglich, kommt unter Umständen auch bei jungen Versicherten eine Erwerbsminderungsrente in Frage.
  • Arbeitslosigkeit: Bei Verlust des Arbeitplatzes zahlt die Arbeitsagentur Arbeitslosengeld.
  • Unfallversicherung: Die gesetzliche Unfallversicherung finanziert medizinische Behandlungen, Umschulungen oder zahlt Renten, wenn ein Arbeitsunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit Grund für die gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind.
  • Pflege: Wird jemand in Folge eines Unfalls oder einer Krankheit ein Pflegefall, sorgt die gesetzliche Pflegeversicherung für ambulante und stationäre Hilfe.
  • Hinterbliebenrente: Verstirbt ein Versicherter, erhalten die Hinterbliebenen (Witwe, Witwer und Waisen) Leistungen von der gesetzlichen Rentenversicherung.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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