Interne Navigation: Zum Inhalt dieser Seite. | Zur Hauptnavigation. | Zum Beginn dieser Seite.
Seitenanfang
ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Inhalt:

Steuern: Fristen, Einspruch und Klage

In den nächsten Wochen und Monaten übersendet das Finanzamt wieder Steuerbescheide. Nicht immer sind Steuerzahler mit den Entscheidungen der Behörden einverstanden – und nicht immer ist alles korrekt, was in einem Steuerbescheid steht. Welche Möglichkeiten es gibt, sich gegen einen Steuerbescheid zur Wehr zu setzen, wer überhaupt eine Steuererklärung abgeben muss, welche Fristen und Formen zu beachten sind und welche Erfolgschancen bestehen, lesen Sie auf den nächsten Seiten…

Wie Finanzämter auf "Spätzünder" reagieren

Welche Fristen sind zu beachten, wie können diese verlängert werden und wie reagieren Finanzbeamte auf Verspätungen?

Der Steuerbescheid ist da: Was nun?

Auf den ersten Blick ist der Steuerbescheid keine einfache Lektüre. Trotzdem sollte er mit prüfenden Blicken genau gelesen werden; unsere Checkliste hilft dabei.

Wann und wie Steuerbescheide geändert werden können

Steuerbescheide können bei Rechenfehlern und anderen Unrichtigkeiten geändert werden - oder sie sind von Amts wegen vorläufig und damit erst einmal offen gehalten.

Einspruch: Wie geht das - und was bringt es?

Nicht immer erkennt der Finanzbeamte sämtliche geltend gemachten Ausgaben an. Wer mit seinem Steuerbescheid nicht einverstanden ist, kann Einspruch einlegen.

Wenn's nicht anders geht: Klagen vor dem Finanzgericht

Nach erfolglosem Einspruch kommt die Klage bei Gericht. Nicht unbedingt notwendig, aber nun empfehlenswert: die Hilfe eines Steuerberaters oder Fachanwalts.

Steuer-Hilfen

Software, Bücher, Magazine, Broschüren, Internetseiten - hier finden Sie noch mehr Informationen rund um Steuern.

Themenhinweise:

Beratung

  • Beratungsstellensuche

Empfehlungen der Redaktion

Interne Navigation: Zum Inhalt dieser Seite. | Zur Hauptnavigation. | Zum Beginn dieser Seite.