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ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

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Urlaub in Zeiten der Krise

Sommerzeit - Urlaubszeit. In Zeiten von Kurzarbeit und Entlassungen sind viele Arbeitnehmer unsicher, ob und wie sie ihren Urlaub planen können. Mit www.ihre-vorsorge.de werden die Ferien auch für Arbeitnehmer in unsicherer Lage kein Sprung ins kalte Wasser. Hier alle Infos rund um Urlaubsansprüche, Kurzarbeiter- und Arbeitslosenpflichten sowie Tipps zur Absicherung der schönsten Zeit des Jahres.

Kein "Hausarrest" in der Kurzarbeit

Derzeit bewahrt Kurzarbeit noch viele Arbeitnehmer vor der Arbeitslosigkeit. Im Schnitt wurde die Arbeitszeit der Betroffenen während der Kurzarbeit um 34,5 Prozent gekürzt. Die Betroffenen haben damit viel Freizeit. Gibt's Regeln, wie damit umzugehen ist?

Kurzarbeit und Urlaub

Derzeit bewahrt Kurzarbeit noch viele Arbeitnehmer vor der Arbeitslosigkeit. Aber was bedeutet das für Urlaubsansprüche und -planungen?

Kündigung während der Ferien

Das ist der Hammer: Nach der Rückkehr aus einem vierwöchigen Urlaub steckt das Kündigungsschreiben der Firma im Briefkasten. Ist das erlaubt? Leider ja. Denn ein Urlaub schützt nicht vor einer Kündigung. Wer gegen die Kündigung klagen will, muss sich nach der Rückkehr aus den Ferien beeilen.

Wenn der Job endet: Resturlaub nehmen

Gegen Ende eines Beschäftigungsverhältnisses bestehen oft noch einige Tage oder sogar Wochen Resturlaub. Wie sollen Gekündigte damit umgehen? Unser Tipp: Im Zweifelsfall den Urlaub nehmen. Wer sich den Urlaub auszahlen lässt, bekommt nämlich erst später Arbeitslosengeld.

Reiserücktritt bei Jobverlust

Wer seinen Job verliert, hat häufig gar kein Geld mehr für den Urlaub - oder ihm steht der Kopf nicht mehr danach. Doch ein Rücktritt von der bereits gebuchten Reise kann richtig teuer werden. Wohl dem, der vorher eine Reiserücktrittsversicherung gebucht hat.

Drei Wochen Arbeitslosen-Urlaub

Wer seine Urlaubsreise bereits gebucht hat und nun die Kündigung erhält, sollte seine Reise nicht gleich absagen. Denn die Stornokosten sind teuer. Außerdem steht auch Arbeitslosen Urlaub zu. Trotz Abwesenheit können sie weiterhin Arbeitslosengeld erhalten. Wir erklären, wie das funktioniert.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Themenhinweise:

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