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Drei Wochen Urlaub bei Arbeitslosigkeit

Natürlich dürfen auch Arbeitslose in den Urlaub fahren. Doch vor allem "Neuzugänge" müssen ein "okay" der Arbeitsagentur abwarten.

Arbeitslose dürfen - mit Genehmigung der Arbeitsagentur - bis zu drei Wochen (21 Kalendertage) pro Kalenderjahr in Urlaub fahren. Das bedeutet: Wer beispielsweise im Juli 2009 arbeitslos wird, darf in der Regel im Jahr 2009 noch drei Wochen in Ferien fahren (auch wenn er während seiner Beschäftigungszeit in der ersten Jahreshälfte schon Urlaub hatte). Die Geldzahlungen von der Agentur laufen in dieser Zeit weiter. Wer länger wegfahren will, kann noch drei Wochen Mehrurlaub bekommen - allerdings dann ohne Arbeitslosengeld.

Neu ist seit Anfang 2009: Der Urlaub kann nun auch in den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit von der Agentur bewilligt werden. Es soll aber jeweils "einzelfallbezogen" entschieden werden, ob ein Urlaub einer beruflichen Eingliederung im Wege stehen könnte.

Tipp 1: Wenn Sie beispielsweise schulpflichtige Kinder haben und bereits vor der Arbeitslosigkeit einen Familienurlaub in den Schulferien Ihrer Kinder festgemacht haben, sollten Sie dies Ihrem Vermittler bei der Agentur sofort mitteilen. Dabei sollten Sie der Arbeitsagentur auch vorrechnen, wie hoch die Rücktrittskosten von der Reise wären - am besten mit einem Beleg des Reisebüros. Allerdings haben Sie auch in diesem Fall keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung von Urlaub.

Tipp 2: Die Chancen, Urlaub bewilligt zu bekommen, steigen rapide, wenn Sie belegen können, dass Sie mit großer Sicherheit bald eine neue Stelle antreten werden.

Spätes "Ja"

Die Arbeitsagenturen sagen zwar meist "ja" zum Urlaub - allerdings erst sehr spät. In der Regel kommt die Zustimmung frühestens zwei Wochen vor Urlaubsantritt, häufig noch kurzfristiger. Denn vorher sei - so die Agenturen - nicht absehbar, ob während der Urlaubszeit Vermittlungschancen bestünden. Eine frühzeitige Buchung und eine Nutzung von günstigen Frühbucher-Rabatten ist für Arbeitslose deshalb kaum drin - oder zumindest mit einem Risiko verbunden, denn im Zweifelsfall hat die Arbeitsvermittlung Vorrang.

Nach Urlaubsende rückmelden

Arbeitslose müssen grundsätzlich damit rechnen, dass sie unmittelbar nach dem (angemeldeten) Urlaub kurzfristig zur Vorsprache bei der Arbeitsagentur aufgefordert werden. Wer dieser Meldeaufforderung nicht nachkommt, dem wird das Arbeitslosengeld so lange gestrichen, bis er oder sie wieder bei der Agentur erscheint.

Wenn die Arbeitsagentur "Nein" zum Urlaub sagt

Im Notfall kann man sich für die Zeit des Urlaubs von der Agentur abmelden. Dann muss man aber für diesen Zeitraum auf das Arbeitslosengeld 1 verzichten. In einem solchen Fall sollte man sich unbedingt bei seiner Krankenkasse erkundigen, ob und wie der Krankenversicherungsschutz auch während der Urlaubszeit aufrechterhalten bleiben kann. Wer einen gesetzlich krankenversicherten Ehepartner hat, ist über diesen kostenlos familienversichert. Unverheiratete müssen sich gegebenenfalls freiwillig krankenversichern.

Nach dem Urlaubsende kann man sich bei der Arbeitsagentur wieder arbeitslos melden und erneut Arbeitslosengeld 1 beantragen. Dann muss man jedoch auf die Frage gefasst sein, warum man sich zwischenzeitlich abgemeldet hat. Bei solchen kurzen Abmeldungen vermuten die Arbeitsagenturen nämlich schnell, dass man die "offizielle" Arbeitslosigkeit nur unterbrochen hat, um die Annahme eines Arbeitsangebots zu vereiteln. In diesem Fall würde der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 um bis zu vier Wochen gekürzt. Diese Vermutung können die Betroffenen entkräften, indem sie belegen, dass sie sich nur wegen eines lange geplanten Familienurlaubs abgemeldet haben. Denn das gilt als "wichtiger Grund" für die Abmeldung.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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