Wohngeld
Gestrichene Überstunden, kürzere Arbeitszeit, Kurzarbeit - und dann möglicherweise doch Entlassung und Arbeitslosigkeit. Viele Arbeitnehmer müssen sich in 2009 auf Einkommenseinbußen einstellen. In dieser Situation kann das Anfang 2009 "renovierte" Wohngeld helfen. Manchmal kann ein Teil der Einbußen durch Wohngeld aufgefangen werden.
Wann sich ein Antrag lohnt
Ein Antrag auf Wohngeld kann sich für Durchschnittsfamilien mit drei Kindern bis zu einem Einkommen von 3.190 Euro lohnen. Dieser Wert gilt für Regionen mit sehr hohen Mieten - etwa für München und Stuttgart. In ländlichen Regionen gelten niedrigere Einkommensgrenzen.
Unterkunftskosten und Miete
Wieso wird nicht meine volle Miete bei der Berechnung des Wohngelds anerkannt? Das fragen sich viele Antragsteller. In der Regel steckt dahinter kein Rechenfehler des Amts. Für jeden Ort gelten nämlich für die Berechnung des Wohngelds Miethöchstbeträge. Wie hoch diese ausfallen, hängt von der Haushaltsgröße und vom Mietniveau des Wohnorts ab. Unter Umständen kann es so passieren, dass nur 693 Euro Unterkunftskosten anerkannt werden, obwohl die Miete 800 Euro oder mehr beträgt.
Anrechenbares Einkommen
Je niedriger Ihr Einkommen ist, desto höher kann das Wohngeld ausfallen. Aber: Was wird als Einkommen angerechnet? Warum einfach, wenn es kompliziert geht - das hat sich der Gesetzgeber wohl bei den Regeln zur Bestimmung des anrechenbaren Einkommens gedacht. Wir erklären, wie das Verfahren funktioniert.
Steuern und Wohngeld
Steuersparfüchse haben beim Wohngeld möglicherweise das Nachsehen. Denn für den staatlichen Zuschuss zu den Unterkunftskosten ist es häufig von Vorteil, zunächst einmal Steuern zu zahlen. Ob man sich diese später per Steuererklärung wieder zurückholt, interessiert die Ämter nicht. Wer nur wenige Euro Steuern zahlt, kann monatlich durchaus 75 Euro mehr Wohngeld bekommen. Im Zweifelsfall kann sich daher für Verheiratete der Verzicht auf Steuerklasse III und der Verzicht auf die Eintragung von Freibeträgen auf der Steuerkarte auszahlen. Per Klick erfahren Sie, was hinter diesen zunächst absurd klingenden Tipps steckt.
Wohngeld und Erspartes
Sie haben Rücklagen gebildet? Ihre Kinder haben Sparbücher von den Großeltern? Sie haben eine Kapitallebensversicherung? In der Regel müssen Sie diese Ersparnisse nicht "plündern", bevor Sie Wohngeld beantragen. Denn Ihr Vermögen interessiert die Wohngeldstellen im Normalfall nicht. "Erhebliches Vermögen" steht allerdings - so die Wohngeldbroschüre des Bundesbauministers - einem Wohngeldanspruch entgegen.
Eine Alternative zu Hartz 4
Viele Menschen in finanziellen Nöten nehmen ungern Hartz 4 in Anspruch. Sie können gegebenenfalls stattdessen Wohngeld beantragen. Unter Umständen haben sie zwar einige Euro weniger zur Verfügung - entgehen aber so der Kontrolle durch die Hartz-4-Ämter. Für Familien mit Kindern kommt zusätzlich zum Wohngeld der Kinderzuschlag in Frage.
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.





