Brutto-Entgeltumwandlung
Berechnen Sie Ihre staatliche Förderung durch Brutto-Entgeltumwandlung (Betriebliche Altersversorgung).
Mit dem Förderrechner können Sie die staatliche Förderung (Verminderung der Sozialabgaben und Steuerentlastung) der betrieblichen Altersversorgung berechnen. Die möglichen Durchführungswege sind: Pensionskasse und Pensionsfonds. Weitere Infos zu den Modellen, zur Durchführung sowie eine umfangreiche Tarifvertragsdatenbank finden Sie in der Rubrik "Betriebliche Altersversorgung".
Damit die Berechnung der Steuerersparnis möglichst realistisch ist, versuchen Sie bitte bereits bekannte steuermindernde Faktoren zu schätzen und diese unter dem Punkt "Steuermindernde Beträge" einzutragen. Dieser Betrag vermindert dann das zu versteuernde Einkommen im vollen Umfang. Für steuererhöhende Beträge gilt dies analog.
Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet. Diese Angaben sind für die Berechnung mindestens notwendig. Trifft eine verlangte Angabe nicht auf Sie zu, geben Sie bitte "0" ein.
Bitte lesen Sie auch die Erläuterungen zur Eingabe.
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand 1/2010.
Die Ergebnisse stellen keine Auskunft über Ihre Steuerschuld und Sozialversicherungsbeiträge dar.
Die Steuerberechnungen innerhalb des Rechners basieren auf dem "Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer" des Bundesfinanzministeriums. Mit dem Rechner wird eine angenäherte Einkommensteuer berechnet. Die Berechnung der tatsächlichen Einkommensteuer ist sehr komplex und wird von Ihrem zuständigen Finanzamt nach Prüfung aller Unterlagen unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage und Ihrer individuellen Situation berechnet. Diese Berechnung ist im Rahmen eines Online-Rechners, der aus Gründen der Verständlichkeit und Übersichtlichkeit nur mit wenigen Eingaben arbeitet, nicht möglich.
Für die Berechnung der Förderung und den daraus resultierenden (Steuer-) Ersparnissen gilt Entsprechendes.
Erläuterungen zur Eingabe
- Zahlenformat für Euro-Beträge:
Bitte geben Sie Euro-Beträge im Format 12.345,67 oder 12345,67 an. - Jahres-Bruttoeinkommen:
Geben Sie bitte Ihr voraussichtliches Jahresbruttoeinkommen ein. Es besteht aus den monatlichen Bruttoverdiensten plus Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie weiteren tariflichen Sonderzahlungen. - Steuerklasse:
Geben Sie bitte Ihre Steuerklasse an. Sie finden Sie auf der Vorderseite Ihrer Lohnsteuerkarte.
Hinweis: Entgeltumwandlung ist nur innerhalb des ersten Arbeitsverhältnisses möglich. - Zahl der Kinderfreibeträge:
Geben Sie bitte die Zahl der auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragenen Kinderfreibeträge an. Sie muss nicht der Zahl Ihrer Kinder entsprechen, da ein Teil der Kinderfreibeträge auch auf der Lohnsteuerkarte Ihres Partners eingetragen sein kann.
Daher auch die Auswahlmöglichkeit in 0,5-Schritten. - Bundesland:
Wählen Sie bitte das Bundesland aus, in dem Sie lohnsteuerpflichtig sind (Ort der Arbeitsstätte).
Hintergrund sind Abweichungen beim Pflegeversicherungsatz sowie bei der Berechnung der Kirchensteuer. - Kirchensteuer:
Geben Sie bitte an, ob Sie kirchensteuerpflichtig sind. - Steuermindernde Beträge:
Geben Sie bitte die Beträge an, um die Ihr Einkommen bereits in der Einkommenssteuererklärung reduziert wird. Dies können auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Freibeträge sein (z. B. für Aufwendungen für den Weg zur Arbeit). Falls Sie Doppelverdiener sind und gemeinsam zur Steuer veranlagt werden geben Sie bitte auch die Beträge für Ihren Ehepartner an. - Steuererhöhende Beträge:
Dies können sonstige Einkünfte oder auch Geldwerte Vorteile sein, wie die private Nutzung von zu Dienstzwecken zur Verfügung gestellten Gütern. Am Verbreitesten ist die private Nutzung von Dienstwagen. Dafür muss monatlich ein Prozent des Listenpreises versteuert werden. Geben Sie bitte den Jahresbetrag an. Falls Sie Doppelverdiener sind und gemeinsam zur Steuer veranlagt werden, geben Sie bitte auch den geldwerten Vorteil für Ihren Ehepartner an. - Jahres-Bruttoeinkommen für Ihren Ehepartner:
Geben Sie bitte das voraussichtliche Jahresbruttoeinkommen Ihres Ehepartners ein, wenn Sie gemeinsam zur Steuer veranlagt werden.
Es besteht aus den monatlichen Bruttoverdiensten plus Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie weiteren tariflichen Sonderzahlungen.
Bitte tragen Sie hier nichts ein, wenn Sie zwar Doppelverdiener sind, aber getrennt zur Steuer veranlagt werden. - Gemeinsame Veranlagung:
Bitte wählen, ob Sie gemeinsam oder getrennt zur Steuer veranlagt werden.
Wenn Sie nicht verheiratet sind, wählen Sie bitte "nein". - Gesetzliche Krankenversicherung:
Seit dem 01.01.2009 ist der Beitragssatz zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für alle Versicherten gleich. - Sonderbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung:
Seit dem 01.07.2005 wird von den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung ein einheitlicher zusätzlicher Beitragssatz von 0,9 % erhoben. Dieser Sonderbeitrag ist alleine von den Versicherten zu tragen. - Private Kranken-/Pflegeversicherung:
Wenn Sie privat krankenversichert sind, tragen Sie hier bitte Ihre monatliche Krankenversicherungsprämie inklusive Pflegeversicherungprämie ein. - Kinderlos?:
Klicken Sie bitte "ja" an, wenn Sie keine Kinder haben und zwischen zwischen 23 und 65 Jahren alt sind.
Klicken Sie bitte "nein" an, wenn Sie leibliche Kinder, Adoptiv-, Stief- oder Pflegekinder haben.
Hintergrund: Gesetzlich Versicherte ohne Kinder müssen vom 1. Januar 2005 an einen Zuschlag von 0,25 Prozentpunkten zur Pflegeversicherung bezahlen. - Knappschaftliche Rentenversicherung?:
Die Förderung setzt voraus, dass Sie rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind. Wenn Sie in der knappschaftlichen Rentenversicherung versichert sind, geben Sie das bitte hier an.
Hintergrund: In der knappschaftlichen Rentenversicherung gelten andere Beitragsbemessungsgrenzen als in der gesetzlichen Rentenversicherung. - Gewünschter Anlagebetrag:
Geben Sie hier bitte an, welchen Betrag Ihres Bruttoeinkommens Sie jährlich einsetzen wollen. Es werden höchstens vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze gefördert plus 1.800 Euro. 2010 sind das 4.392,00 Euro. - Arbeitgeber-Zuschuss (EUR oder %):
Geben Sie hier bitte die Höhe eines eventuellen Zuschusses Ihres Arbeitgebers an. Ob Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zur Bruttoentgeltumwandlung zahlt, entnehmen Sie bitte dem für Sie gültigen Tarifvertrag oder Sie fragen bei Ihrer Personalabteilung oder Ihrem Betriebsrat.





1