Steuersparrechner für Rürup-Rente
Mit diesem Rechner ermitteln Sie den Euro-Betrag, um den sich Ihr zu versteuerndes Einkommen durch Einzahlungen in Rentenversicherungen der so genannten ersten Vorsorge-Schicht verringert.
Die Beiträge zur ersten Vorsorge-Schicht sind Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (gRV) oder/und zur Rürup-Rente oder/und in ein berufsständisches Versorgungswerk. Für Beamte, die eine Rürup-Rente abschließen, werden dabei fiktive Beiträge zur gRV angenommen.
Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet. Diese Angaben sind für die Berechnung mindestens notwendig. Trifft eine verlangte Angabe nicht auf Sie zu, geben Sie bitte "0" ein.
Bitte lesen Sie auch die Erläuterungen zu den Eingaben.
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand 1/2011.
Erläuterungen zur Eingabe:
- Zahlenformat für Euro-Beträge:
Bitte geben Sie Euro-Beträge im Format 12.345,67 oder 12345,67 an. - Berufsstatus:
Die Angabe des Berufsstatus ist wichtig, weil sich daraus die geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ergeben. Auch wer als abhängig Beschäftigter nicht beabsichtigt, in eine Rürup-Rente zu investieren, bekommt den steuerlich absetzbaren Betrag angezeigt. Für Beamte werden per Gesetz fiktive Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung angenommen. Selbstständige bekommen mit diesem Tool die steuerlich absetzbaren Beträge einer Rürup-Rente angezeigt. - Abweichender Beitragssatz:
Geben Sie bitte Ihren Beitragssatz zur Rentenversicherung an, wenn sie Beiträge zahlen und dieser von 19,9 % abweicht. - Jährliches Bruttoeinkommen:
Geben Sie bitte die Summe Ihrer rentenversicherungspflichtigen Einkünfte pro Jahr an.
Pflichteintrag für alle außer Selbstständige, um Beitragssätze zur gesetzlichen Rente (derzeit 19,9 Prozent) oder zu einer berufsständischen Versorgung (derzeit 19,9 Prozent) zu ermitteln.
Selbstständige müssen hier keinen Betrag eintragen, falls sie nicht als Freiberufler Beiträge in eine berufsständische Rentenversicherung oder in die gesetzliche Rentenversicherung leisten. Für alle gilt die maximal anrechenbare Beitragsgrenze zur Rürup-Rente von 20.000 Euro. - Wohnort:
Bitte geben Sie an, ob Sie in den alten Bundesländern (ABL, Westdeutschland) oder den neuen Bundesländern (NBL, Ostdeutschland) wohnen. - Mit Ehepartner zusammen veranlagt:
Bitte geben Sie an, ob Sie verheiratet, mit Ihrem Ehepartner zusammen veranlagt sind.
Für zusammen Veranlagte verdoppelt sich die absetzbare Obergrenze der Rürup-Rente auf 40.000 Euro. - Geplanter Rürup-Beitrag:
Hier tragen Sie bitte einen individuellen Jahresbeitrag ein, den Sie aufgrund Ihrer persönlichen Einkommenssituation für eine Rürup-Rente anlegen möchten. Unser Ausgabeergebnis wird Ihnen Ihren dafür individuell absetzbaren Betrag anzeigen, außerdem das für Sie absetzbare Maximum. - Berechnungsjahr:
Die Berechnung bezieht sich jeweils nur auf ein Jahr, denn die Absetzbarkeit der Rentenbeiträge der ersten Schicht beginnt 2005 mit 60 Prozent und steigt in jährlichen Zwei-Prozent-Schritten, bis 2025 dann 100 Prozent der Beiträge steuerlich anrechenbar sein werden.
Darauf müssen Sie besonders achten:
Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur Rürup-Rente kann durch die so genannte Günstigerprüfung nach § 10 Absatz 4a EStG ganz oder teilweise ins Leere gehen, wenn bereits in nennenswertem Umfang Vorsorgeaufwendungen nach altem Recht abgesetzt werden können. Dies betrifft aber nur Beiträge bis einschließlich 2005. Ab 2006 können Rürup-Beiträge im Rahmen des Sonderausgabenabzugs zusätzlich abgesetzt werden. Bevor Sie eine Rürup-Rente abschließen, sollten Sie Ihren Steuerberater fragen.
- Rürup-Rente
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der Rubrik Rürup-Rente.




