Das Konzept
Das Altersteilzeitgesetz ermöglicht Arbeitnehmern ab Vollendung des 55. Lebensjahres eine Halbierung ihrer Arbeitszeit und somit einen gleitenden Übergang in die Altersrente.
Das stimmt theoretisch so - und so hat es sich der Gesetzgeber auch vorgestellt. Doch vom "Gleiten" kann in der Praxis keine Rede sein. Mehr als 90 Prozent der Altersteilzeitler entscheiden sich für die Block-Variante: Sie arbeiten erst einige Jahre voll - etwa von 55 bis 60. Dann werden sie von der Arbeit freigestellt - bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis - etwa von 60 bis zum regulären Rentenalter von derzeit noch 65 Jahren.
Die Altersteilzeit gliedert sich also in eine "aktive" und eine "passive" Phase. Die ganze Zeit über erhalten Altersteilzeitler Lohn auf Grundlage eines "halbierten Jobs". Da das allerdings nicht reichen würde, schießt der Arbeitgeber etwas zu - und zwar mindestens 20 Prozent des Bruttolohns in der Altersteilzeit.
In vielen Tarifverträgen gibt es jedoch günstigere Regelungen. So soll nach dem jüngsten Metalltarifvertrag der Lohn auf 82 bis 89 Prozent der bei unveränderter Arbeitszeit möglichen Nettobezüge erhöht werden.
Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt die im Altersteilzeitgesetz vorgesehene (Mindest-)Aufstockung des Gehalts, aber keine höheren Aufstockungsbeträge - unter einer Bedingung: Der Arbeitgeber muss den freiwerdenden (Teilzeit-)Arbeitsplatz mit einem Arbeitslosen oder einem zuvor Ausgebildeten besetzen.
Mehrheitlich werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Bis Ende 2005 hatten rund 900.000 rentenversicherte Arbeitnehmer die Altersteilzeit genutzt. Bis dahin verzeichnete die Bundesagentur für Arbeit nur 327.000 "Förderfälle".
Kein Rechtsanspruch
Die Förder-Regeln der Arbeitsagenturen gelten nur für Arbeitnehmer, die in den letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeitarbeit mindestens 1.080 Kalendertage in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gestanden haben (oder Arbeitslosengeld 1 oder 2 bezogen haben). Auf Altersteilzeit besteht jedoch - soweit Tarifverträge nichts anderes vorschreiben - kein Rechtsanspruch.
Das Konzept scheint allerdings nicht nur bei den Betroffenen, sondern auch bei Betrieben beliebt zu sein - als "sozialverträgliches Vorruhestandsprogramm". Deshalb wird es die Altersteilzeit auch nach dem Auslaufen der Förderregeln des Altersteilzeitgesetzes Ende 2009 noch weiter geben, wie auch die Tarifverträge in der Metall- und Chemieindustrie zeigen.
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.





