Anlage R
Das neue Steuerrecht beschert Rentnern ein neues Formular bei der Steuererklärung. Hier erfahren Sie alles über die Anlage R.
Beiträge zunehmend steuerfrei
Die Beitragszahler werden steuerlich immer mehr entlastet, Rentner dafür steuerlich stärker belastet. Um im Ruhestand nach Abzug der Steuern noch genügend Geld zum Leben zu haben, sollte man die in der Beitragsphase gesparten Steuern so früh wie möglich in zusätzliche Altersvorsorge anlegen.
Auszahlungen zunehmend steuerbelastet
Für die Einkommensteuererklärung des Jahres 2005 müssen zum ersten Mal Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung in einem eigenen Formular, der Anlage R, deklariert werden.
Ausfüllhilfe zur Anlage R
Anleitung zur Erklärung der Einkünfte aus Renten und Altersvorsorgeverträgen.
Tipps zum Steuern sparen
Auch Rentner können ihre zu versteuernden Einkünfte durch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen senken.
Buchtipp:
Der Ratgeber "Steuern sparen bei den Alterseinkünften" ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel zum Preis von 9,80 Euro erhältlich.
Er kann aber auch zum Preis von 12,30 Euro inklusive Versand- und Portokosten gegen Rechnung bestellt werden beim
Versandservice des Verbraucherzentralen-Bundesverbands,
Heinrich-Sommer-Straße 13,
59939 Olsberg,
Telefon 02962/908647,
Fax 02962/908649,
E-Mail: versandservice(at)vzbv.de und
publikationen(at)vz-nrw.de.
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.





