Auszahlungen zunehmend steuerbelastet
Renten sind steuerpflichtig. Ob man als Rentner auf die Abgabe einer Steuererklärung verzichten kann, darf allein das Finanzamt entscheiden.
Noch bis 31. Mai haben die rund 20 Millionen Rentner Zeit, ihre Einkünfte gegenüber dem Fiskus offen zu legen. Wer einen Steuerberater mit der Erstellung seiner Einkommensteuererklärung beauftragt, erhält eine Fristverlängerung bis 31. Dezember.
Viele Rentner hatten in der Vergangenheit auf die Abgabe einer Steuererklärung verzichtet, in der meist berechtigten Annahme, keine Steuern zahlen zu müssen. Das trifft auch für das Steuerjahr 2005 für mehr als 16 Millionen Rentner zu. Sie brauchen sich wegen einer etwaigen Steuerbelastung keine Sorgen zu machen. Dennoch sollten sie vorsorglich eine Steuererklärung abgeben, bevor sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werden. Drei bis vier Millionen Rentner müssen sich dagegen auf eine Steuerzahlung einstellen, für etwa ein bis zwei Millionen von ihnen sogar erstmals in ihrem Ruhestand, denn der steuerpflichtige Anteil der im Jahr 2005 bezogenen Renten beträgt nicht mehr 27, sondern 50 Prozent.
Das ist nicht die einzige Neuerung bei der Rentenbesteuerung, es gibt auch ein neues Steuerformular. Für die Einkommensteuererklärung des Jahres 2005 müssen zum ersten Mal Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie aus Riester- und Rürup-Renten in einem eigenen Formular, der Anlage R, deklariert werden. Betriebsrenten und Beamtenpensionen kommen in Anlage N, denn sie gehören steuerrechtlich zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.
Steuern meist nur bei Zusatzeinkünften
Alle Bestandsrentner zahlen ab 2005 für 50 Prozent ihrer Renten Steuern, sofern dieser Anteil der Rente über dem Grundfreibetrag von 7.664 Euro im Jahr (Verheiratete: 15.328 Euro) liegt. Maßgeblich für die Besteuerung ist der Bruttobetrag der Rente, nicht der Zahlbetrag nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Im Steuerjahr 2005 ist die Hälfte der Rente steuerpflichtig, und zwar bei Bestandsrenten genauso wie bei Neurenten. Bei späteren Rentenneuzugängen steigt der steuerpflichtige Rentenanteil bis 2020 jährlich um zwei Prozentpunkte auf 80 Prozent und danach um einen Prozentpunkt jährlich. Damit müssen erst die Rentner, die vom Jahr 2040 an in Rente gehen, ihre Rente voll versteuern.
Steuerlich unbelastet bleiben bei Alleinstehenden im Jahr 2005 Renten bis etwa 18.900 Euro, bei Verheirateten bis etwa 37.800 Euro, sofern keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte erzielt wurden. Also bleiben Alleinstehende mit Rentenbezügen bis zu monatlich rund 1.575 Euro steuerfrei, Ehepaare bis 3.150 Euro im Monat. Die Altersbezüge eines so genannten Standardrentners (derzeit 1.176 Euro im Monat nach 45 Jahren Durchschnittsverdienst) werden nach heutiger Gesetzeslage frühestens bei einem Rentenbeginn ab 2011 steuerlich belastet. Nach dem derzeitigen Einkommensteuerrecht kann man davon ausgehen, dass Empfänger von Erwerbsminderungsrenten auch in absehbarer Zukunft selten steuerbelastet werden, selbst wenn noch eine normale Betriebsrente hinzukommt.
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Steuern.
Neues Formular "Rente"
Zur Erfassung der Einkünfte von Rentnern dient die neue Anlage R "Rente und andere Leistungen", die den Einkommensteuererklärungen für die Jahre ab 2004 beizufügen ist. Damit entfällt für Rentner das Ausfüllen von Anlage SO für "Sonstige Einkünfte", sofern keine weiteren Bezüge und Leistungen, beispielsweise aus Grundstücksverkäufen, Wertpapier- und Termingeschäften, zu versteuern sind.
Formular R umfasst 35 Zeilen, in denen Angaben zu acht Rentenarten und zu elf Versorgungsleistungen zu machen sind. Mogeln lohnt dabei nicht, denn das Finanzamt vergleicht diese Angaben mit den Daten der Rentenversicherungsträger und aller anderen Institutionen, die Renten auszahlen.
Ab 2006 müssen alle Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sowie alle berufsständischen Versorgungseinrichtungen, Pensionskassen, Pensionsfonds und Versicherungsunternehmen ihre Zahlungen an die Rentner und Pensionäre der Deutschen Rentenversicherung Bund melden, die diese Daten an die zuständigen Finanzämter weiterleitet.
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.





