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ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

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Beiträge zunehmend steuerfrei

Das neue Steuerrecht beschert Rentnern ein neues Formular bei der Steuererklärung. Hier erfahren Sie alles über die Anlage R.

Nahezu alle Bundesbürger müssen mit neuen Regeln bei der Altersvorsorge leben. Denn das so genannte Alterseinkünftegesetz betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Beamte, Freiberufler, Selbstständige und Rentner. Für das Einkommensteuerrecht ergeben sich aus dem neuen Recht zwei Veränderungen mit gravierenden Auswirkungen:

Die gesetzlichen Renten werden nicht mehr mit dem so genannten Ertragsanteil versteuert, dessen Höhe sich nach der voraussichtlichen Bezugsdauer bemaß, sondern zunehmend nachgelagert.
Das so genannte Drei-Säulen-Konzept der Altersvorsorge (gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung, private Rente) wird um ein "Drei-Schichten-Modell" ergänzt. Die Folge: Bestimmte Formen der Altersvorsorge werden in der Erwerbsphase steuerlich schrittweise entlastet und im Alter zunehmend belastet.

Entlastung der Beiträge, Belastung der Auszahlung

Die steuerliche Entlastung betrug im Jahr 2005 für Arbeitnehmer 20 Prozent der Beiträge zur gesetzlichen Rente. In diesem Jahr können Arbeitnehmer 24 Prozent ihrer Rentenbeiträge als Sonderausgaben absetzen. Das geschieht bereits beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber. Ab 2025 sind die Rentenbeiträge komplett steuerfrei.

Im Gegenzug steigt der Anteil der Rentenauszahlungen, die steuerpflichtig sind. Für alle, die bis Ende 2005 in Rente gingen, beträgt dieser Anteil 50 Prozent. Für Neurentner der Jahre 2006 bis 2020 steigt der zu versteuernde Rentenanteil pro Jahr um jeweils zwei Prozentpunkte von 50 auf 80 Prozent, danach bis 2040 in Einprozentschritten auf 100 Prozent.

Renten werden länger gezahlt

Zur zunehmend höheren Besteuerung von Alterseinkünften gesellen sich gleichzeitig sinkende Monatsleistungen aus gesetzlichen, betrieblichen und privaten Rentensystemen. Erfreulicher Grund: Die Menschen werden älter. Damit müssen länger Renten gezahlt werden. Die durchschnittliche Bezugszeit von Erwerbsminderungs- oder Altersrenten lag 2005 für Männer bei 14,3 Jahren, für Frauen bei 19,5 Jahren. Sie war innerhalb von zehn Jahren bei beiden Geschlechtern um ein volles Jahr angestiegen.

Diese positive Seite der demografischen Veränderung der Gesellschaft wird in den Rentendiskussionen leicht übersehen, sollte aber alle Bevölkerungsgruppen dazu anhalten, einen größeren Teil ihres Einkommens als bisher für die Finanzierung ihres - zumindest statistisch - länger werdenden Ruhestands auf die Seite zu legen.

Alle staatlichen Vergünstigungen nutzen

Nicht nur gesetzlich Rentenversicherte mussten Einbußen durch die jüngsten Rentenreformen hinnehmen. Auch die Beamtenversorgung wurde gekürzt. Und die Auszahlungen von kapitalgedeckten Betriebs- und Privatrenten sinken wegen der schwachen Entwicklung des Kapitalmarkts und wegen der steigenden Lebenserwartung. Zusätzlich steigt die Steuerbelastung für Betriebsrentner und Pensionäre, weil der Versorgungsfreibetrag für Beamtenpensionen und klassische Betriebsrenten sowie der Altersentlastungsbetrag für Alterseinkünfte außer Renten und Pensionen bis zum Jahr 2040 schrittweise abgeschafft werden.

Die Botschaft an alle Berufstätigen lautet deshalb: Wer so vorsorgt, dass er 30 bis 40 Jahre lang alle staatlichen Vergünstigungen zur Altersvorsorge wie Riester-, Rürup- und selbstfinanzierte Betriebsrente, nutzt, kann seinen gewohnten Lebensstandard auch im sRuhestand aufrecht erhalten.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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