Die Renteninformation
Die Renteninformation gibt über die künftige Rente Auskunft. Wer 27 Jahre alt ist und mindestens fünf Beitragsjahre hat, bekommt sie einmal jährlich.
Die Rentenversicherungsträger teilen ihren Kunden in der Renteninformation mit, welche Rente bei Erreichen der Regelaltersgrenze zu erwarten ist. Das Papier enthält drei Hochrechnungen (ohne Steigerungsrate sowie mit 1,0 und 2,0 Prozent Steigerung pro Jahr), Angaben über die Höhe einer Erwerbsminderungsrente und eine Übersicht über gezahlte Beiträge.
Der Nutzen liegt auf der Hand:
- Die Versicherten erhalten konkrete Zahlen. Im Vergleich mit der eigenen Bedarfsanalyse zeigen sie, wie viel Euro pro Monat noch durch private oder betriebliche Absicherung dazukommen müssten.
- Die Renteninformation berücksichtigt die vergangenen fünf Beitragsjahre und bezieht Veränderungen realistisch ein. Sowohl Ausschläge nach oben (beispielsweise Beförderung) als auch nach unten (beispielsweise Arbeitslosigkeit) verändern in der Endabrechnung die individuelle Rente.
- Die Renteninformation bezieht Lohnentwicklung und Inflationsrate ein.
Tipp: Prüfen Sie den vom Versicherungsträger vorgelegten Beitragsverlauf und weisen Sie nicht erfasste Beitrags-, Ausbildungs- oder Kindererziehungszeiten umgehend nach.
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Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.





