Diese Altersrenten gibt es
Für jede Altersrente sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Übrigens: Jede Rente muss beantragt werden.
Die Regelaltersrente
Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Regelaltersrente sind:
- Wer eine Regelaltersrente bekommen will, muss mindestens das 65. Lebensjahr vollendet haben und die allgemeine Wartezeit (Versicherungszeit) von fünf Jahren erfüllen.
- Die Bezieher der Regelaltersrente können - anders als die Bezieher einer anderen Altersrente - bereits ab Rentenbeginn nebenher so viel verdienen wie sie möchten.
- Wer bereits 65 Jahre alt ist und noch keine Rente beantragt, erhöht seinen Rentenanspruch um 0,5 Prozent pro Monat - bei einem Rentenbeginn mit 66 also um sechs Prozent. Ab 2012 erhöht sich der Rentenanspruch erst ab Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze.
- Ab 2012 wird das Eintrittsalter für die Regelaltersrente schrittweise heraufgesetzt. Für den Geburtsjahrgang 1947 liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren und einem Monat, für jeden weiteren Jahrgang bis zum Geburtsjahr 1958 kommt ein Monat dazu. Für spätere Jahrgänge steigt das Renteneintrittsalter um jeweils zwei Monate. Ab Jahrgang 1964 gilt die Altersgrenze von 67 Jahren.
Altersrente für langjährig Versicherte
Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Altersrente für langjährig Versicherte sind:
- mindestens Vollendung des 63. Lebensjahres,
- Wartezeit (Versicherungszeiten) von 35 Jahren,
- Einhaltung bestimmter Hinzuverdienstgrenzen vor Vollendung des 65. Lebensjahres.
Die Altersgrenze für diese Rente wurde in den Jahren 2000 und 2001 schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Ein Rentenbeginn mit 63 ist aber - mit Abschlägen - nach wie vor möglich. Ab Erreichen der Regelaltersgrenze - derzeit 65 Jahre, ab 2012 schrittweise auf 67 Jahre steigend - können auch Bezieher dieser Altersrente nebenher so viel verdienen wie sie möchten.
Mit dem Gesetz zur "Rente mit 67" wurde die Altersgrenze für die Regelaltersrente schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Die Altersrente für langjährig Versicherte kann dadurch zwar weiterhin ab Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen werden - allerdings nur mit einem höheren Rentenabschlag. Dieser richtet sich im Einzelfall nach dem jeweiligen Geburtsjahrgang. Die ersten Versicherten, für die der Rentenabschlag von bisher maximal 7,2 Prozent schrittweise steigt, sind im Jahr 1949 geboren.
Altersrente für Frauen
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Altersrente für Frauen sind:
- Geburtsdatum vor dem 1. Januar 1952,
- mindestens Vollendung des 60. Lebensjahres,
- Wartezeit von 15 Jahren, davon mindestens zehn Jahre und ein Monat für eine versicherte Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit nach Vollendung des 40. Lebensjahres.
Die Altersgrenze für diese Rente wurde in den Jahren 2000 bis 2004 schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Ein Rentenbeginn mit 60 ist aber - mit Abschlägen - nach wie vor möglich. Ab Erreichen der Regelaltersgrenze - derzeit 65 Jahre, ab 2012 schrittweise auf 67 Jahre steigend - können auch Bezieher dieser Altersrente nebenher so viel verdienen wie sie möchten.
Diese Altersrente wird abgeschafft. Nur vor 1952 geborene Frauen können die Altersrente für Frauen noch in Anspruch nehmen.
Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit sind:
- Geburtsdatum vor dem 1. Januar 1952,
- mindestens Vollendung des 63. Lebensjahres (ab Dezember 2008),
- 15 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung,
- Arbeitslosigkeit bei Beginn der Rente oder
- nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten insgesamt 52 Wochen Arbeitslosigkeit oder
- Reduzierung der Arbeitszeit wegen Altersteilzeit für mindestens 24 Kalendermonate.
Seit 1. Januar 2006 kann diese Altersrente nicht mehr ab 60 Jahren in Anspruch genommen werden. Das Mindestalter wurde bis Ende 2008 in Monatsstufen auf 63 angehoben. Auch diese Altersrentenart läuft aus - ebenso wie die Altersrente für Frauen. Versicherte, die nach 1951 geboren sind, können keinen Anspruch auf eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit mehr erwerben. Ab Erreichen der Regelaltersgrenze - derzeit 65 Jahre, ab 2012 schrittweise auf 67 Jahre steigend - können auch Bezieher dieser Altersrente nebenher so viel verdienen wie sie möchten.
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen sind:
- mindestens Vollendung des 60. Lebensjahres,
- Anerkennnung als schwerbehindert bei Beginn der Rente oder - bei vor dem 1. Januar 1951 geborenen Versicherten - Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit nach dem bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Recht,
- Erfüllung einer Wartezeit von 35 Jahren.
Die Altersgrenze für diese Rente wurde in den Jahren 2001 bis 2003 schrittweise auf 63 Jahre angehoben. Ein Rentenbeginn mit 60 ist aber - mit Abschlägen - nach wie vor möglich.
Mit dem Gesetz zur "Rente mit 67" wurde die Altersgrenze für die Regelaltersrente schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Für schwerbehinderte Versicherte, die nach 1951 geboren sind, steigt die Altersgrenze für einen abschlagsfreien Rentenbeginn damit ebenfalls schrittweise auf 65 Jahre. Zugleich steigt das Mindestalter für diese Altersrente in Stufen auf 62 Jahre. Der Rentenabschlag bei vorzeitigem Bezug dieser Altersrente beträgt wie bisher maximal 10,8 Prozent.




