Interne Navigation: Zum Inhalt dieser Seite. | Zur Hauptnavigation. | Zum Beginn dieser Seite.

Seitenanfang

ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Inhalt:

Diese Altersrenten gibt es

Für jede Altersrente sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Übrigens: Jede Rente muss beantragt werden.

Die Regelaltersrente

  • Wer eine Regelaltersrente bekommen will, muss mindestens das 65. Lebensjahr vollendet haben und die allgemeine Wartezeit (Versicherungszeit) von fünf Jahren erfüllen.
  • Anders als bei allen anderen Altersrenten können die Bezieher der Regelaltersrente nebenher so viel verdienen wie sie möchten.
  • Wer bereits 65 Jahre alt ist und noch keine Rente beantragt, erhöht seinen Rentenanspruch um 0,5 Prozent pro Monat - bei einem Rentenbeginn mit 66 also um sechs Prozent.
  • Ab 2012 wird das Eintrittsalter für die Regelaltersrente schrittweise heraufgesetzt. Für den Geburtsjahrgang 1947 liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren und einem Monat, für jeden weiteren Jahrgang bis zum Geburtsjahr 1958 kommt ein Monat dazu. Für spätere Jahrgänge steigt das Renteneintrittsalter um jeweils zwei Monate. Ab Jahrgang 1964 gilt die Altersgrenze von 67 Jahren. Bei einem früheren Rentenbeginn müssen dann Abschläge in Kauf genommen werden.

Altersrente für langjährig Versicherte

Die wichtigsten Vorausetzungen für eine Altersrente für langjährig Versicherte sind:

  • mindestens Vollendung des 63. Lebensjahres,
  • Wartezeit (Versicherungszeiten) von 35 Jahren,
  • Einhaltung bestimmter Hinzuverdienstgrenzen vor Vollendung des 65. Lebensjahres.

Die Altersgrenze für diese Rente wurde in den Jahren 2000 und 2001 schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Ein Rentenbeginn mit 63 ist aber - mit Abschlägen - nach wie vor möglich.

Diese Altersrente kann ab 2010 - beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1948 - bereits vor dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Die ab November 1949 und später geborenen Versicherten können die Altersrente bereits mit 62 Jahren, allerdings mit einem Abschlag von 10,8 Prozent (weil drei Jahre vor dem 65. Lebensjahr), erhalten.

Altersrente für Frauen

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Altersrente für Frauen sind:

  • Geburtsdatum vor dem 1. Januar 1952,
  • mindestens Vollendung des 60. Lebensjahres,
  • Wartezeit 15 Jahren, davon mindestens zehn Jahre und ein Monat für eine versicherte Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit nach Vollendung des 40. Lebensjahres.

Die Altersgrenze für diese Rente wurde in den Jahren 2000 bis 2004 schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Ein Rentenbeginn mit 60 ist aber - mit Abschlägen - nach wie vor möglich.

Diese Altersrente wird abgeschafft. Nur vor 1952 geborene Frauen können die Altersrente für Frauen noch in Anspruch nehmen.

Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit

Die wichtigsten Vorausetzungen für eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit sind:

  • Geburtsdatum vor dem 1. Januar 1952,
  • mindestens Vollendung des 63. Lebensjahres (ab Dezember 2008),
  • 15 Jahren Wartezeit in der Rentenversicherung
  • Arbeitslosigkeit bei Beginn der Rente beziehungsweise nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten insgesamt 52 Wochen Arbeitslosigkeit oder Reduzierung der Arbeitszeit wegen Altersteilzeit für mindestens 24 Kalendermonate

Seit 1. Januar 2006 kann diese Altersrente nicht mehr ab 60 Jahren in Anspruch genommen werden. Das Mindestalter wurde bis Ende 2008 in Monatsstufen auf 63 angehoben. Ab dem Jahr 2012 wird diese Altersrentenart abgeschafft. Versicherte, die nach 1951 geboren sind, können somit keinen Anspruch auf Altersrente nach Arbeitslosigkeit mehr erwerben.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Die wichtigsten Vorausetzungen für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen sind:

  • Vollendung des 60. Lebensjahres,
  • Anerkennnung als schwerbehindert bei Beginn der Rente oder - bei vor dem 1. Januar 1951 geborenen Versicherten - Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit nach dem bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Recht,
  • Erfüllung einer Wartezeit von 35 Jahren.

Die Altersgrenze für diese Rente wurde in den Jahren 2001 bis 2003 schrittweise auf 63 Jahre angehoben. Ein Rentenbeginn mit 60 ist aber - mit Abschlägen - nach wie vor möglich.

Themenhinweise:

Beratung

  • Beratungsstellensuche

Empfehlungen der Redaktion

Interne Navigation: Zum Inhalt dieser Seite. | Zur Hauptnavigation. | Zum Beginn dieser Seite.