Die Erwerbsminderungsrente hilft im Fall der Fälle
Wer wegen eines Unfalls oder einer chronischen Krankheit nicht mehr arbeiten kann, bekommt eine Erwerbsminderungsrente.
Welche Erwerbsminderungsrente Ihnen zusteht, hängt von Ihrem verbliebenen Leistungsvermögen ab.
| Leistungsvermögen | Rentenzahlung |
|---|---|
| unter 3 Stunden | volle Erwerbsminderungsrente |
| 3 bis unter 6 Stunden | halbe Erwerbsminderungsrente |
| 6 und mehr Stunden | keine Erwerbsminderungsrente |
Wer mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann und keinen Teilzeitarbeitsplatz findet, bekommt die volle Erwerbsminderungsrente.
Stichwort Berufsunfähigkeit
Im Unterschied zu älteren Versicherten gilt für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind:
Es gibt keinen Berufsschutz mehr. Bis Ende 2000 hatten qualifizierte Arbeitnehmer, die ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben konnten, einen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente. Ungelernte Arbeitnehmer hatten diese Möglichkeit nicht.
Jetzt gilt für alle Arbeitnehmer das gleiche Recht: Für die Bewilligung der Rente ist nur noch die verbliebene Leistungsfähigkeit ausschlaggebend - unabhängig vom ausgeübten Beruf. Unter Umständen muss daher ein qualifizierter Arbeitnehmer, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, auch einen weniger qualifizierten Job annehmen.




