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ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

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Die Erwerbsminderungsrente hilft im Fall der Fälle

Wer wegen eines Unfalls oder einer chronischen Krankheit nicht mehr arbeiten kann, bekommt eine Erwerbsminderungsrente.

Welche Erwerbsminderungsrente Ihnen zusteht, hängt von Ihrem verbliebenen Leistungsvermögen ab.

 

Stufen der Erwerbsminderung
Leistungsvermögen              Rentenzahlung                            
unter 3 Stundenvolle Erwerbsminderungsrente
3 bis unter 6 Stundenhalbe Erwerbsminderungsrente
6 und mehr Stundenkeine Erwerbsminderungsrente

Wer mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann und keinen Teilzeitarbeitsplatz findet, bekommt die volle Erwerbsminderungsrente.

Stichwort Berufsunfähigkeit

Im Unterschied zu älteren Versicherten gilt für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind:

Es gibt keinen Berufsschutz mehr. Bis Ende 2000 hatten qualifizierte Arbeitnehmer, die ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben konnten, einen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente. Ungelernte Arbeitnehmer hatten diese Möglichkeit nicht.

Jetzt gilt für alle Arbeitnehmer das gleiche Recht: Für die Bewilligung der Rente ist nur noch die verbliebene Leistungsfähigkeit ausschlaggebend - unabhängig vom ausgeübten Beruf. Unter Umständen muss daher ein qualifizierter Arbeitnehmer, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, auch einen weniger qualifizierten Job annehmen.

Themenhinweise:

Beratung

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Autor: Michael Krause

Zuletzt aktualisiert am 10.03.2011

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