Der Generationenvertrag
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Beiträge der Versicherten nicht angespart, sondern gleich wieder für die laufenden Ausgaben verwendet. Das ist der sogenannte "Generationenvertrag". Fachleute sprechen vom Umlageverfahren.
In der gesetzlichen Rentenversicherung ziehen viele Menschen an einem Strang. Fast alle Arbeitnehmer, Arbeitgeber und viele Selbstständige zahlen Beiträge und bilden damit die Solidargemeinschaft, die die jetzigen Renten finanziert. Damit erwerben die Versicherten einen Rechtsanspruch auf eine eigene Rente. Neben der Rentenzahlung hilft die Solidargemeinschaft mit Leistungen zur Rehabilitation und gibt Zuschüsse zur Krankenversicherung der Rentner.
Dieses System hat Vor- und Nachteile: Ein Vorteil ist, dass es flexibel auf unvorhergesehene Situationen reagieren kann. Die deutsche Einheit ist ein Beispiel dafür. Auch Krisenzeiten wie Währungsreformen, Weltwirtschaftskrise oder Inflation konnten im Sinne der Versicherten und Rentner gemeistert werden. Da die Renten nicht aus Kapitalvermögen, sondern aus den laufend eingehenden Beiträgen gezahlt werden, konnte die Auszahlung der Renten jeweils sofort wieder beginnen. Nachteilig ist, dass die steigende Lebenserwartung und die sinkende Bevölkerungszahl sowohl Beitragszahler als auch Rentner belasten. Der Gesetzgeber hat darauf mit mehreren Rentenreformen reagiert.
ihre-vorsorge.de bietet Ihnen Basisinformationen zu wichtigen Leistungsbereichen der gesetzlichen Rente. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung.de.




