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Die Hinterbliebenenrenten: Sicherheit für die Familie

Der Tod des Ehepartners, des eingetragenen Lebenspartners oder eines Elternteils ist ein schwerer Schicksalsschlag. Damit zum menschlichen Verlust nicht auch noch Existenzängste kommen, gibt es Hinterbliebenenrenten.

Folgende Rentenarten gibt es:

Witwen-/Witwerrente

Unterschieden werden die kleine und die große Witwen-/Witwerrente. Die kleine Witwen-/Witwerrente beträgt 25 Prozent der Rente, die der Verstorbene bei seinem Tod bekam oder bekommen hätte. Sie steht hinterbliebenen Ehepartnern zu, die jünger als 45 Jahre sind und keine Kinder haben. Wer älter ist oder Kinder erzieht, hat Anspruch auf die große Witwen-/Witwerrente. Sie beträgt 55 Prozent der Rente, die der Verstorbene bei seinem Tod bekam oder bekommen hätte. Dazu kommen Zuschläge für jedes Kind.

Waisenrente

Kinder, die einen Elternteil verloren haben, haben Anspruch auf eine Halbwaisenrente. Sie beträgt zehn Prozent der Rente, die der Verstorbene erhalten hätte. Wer beide Eltern verloren hat, bekommt eine Vollwaisenrente. Sie beträgt 20 Prozent der Rente, die der Verstorbene oder die Verstorbenen erhalten hätten. Waisenrenten werden in der Regel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt, bei längeren Ausbildungszeiten auch bis zum 27. Lebensjahr.

Erziehungsrente

Die Erziehungsrente gibt es für Geschiedene mit minderjährigen Kindern, deren Ex-Gatte verstorben ist. Sie ist aber keine Rente aus der Versicherung des Verstorbenen, sondern aus eigener Versicherung des hinterbliebenen Partners.

Weitere Regelungen

Darüber hinaus kann man bei Wiederheirat eine Abfindung auf die Witwen-/Witwerrente in Höhe von zwei Jahresrenten erhalten. Seit 2002 gibt es auch die Möglichkeit des Rentensplittings. Dafür können sich aber nur Eheleute entscheiden, deren Partner beide nach dem 1. Januar 1962 geboren sind oder die nach 2001 geheiratet haben. Wer das Rentensplitting in Anspruch nimmt, verzichtet auf eine Hinterbliebenenrente zugunsten einer Aufteilung der gemeinsam erworbenen Rentenansprüche.

Themenhinweise:

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  • Beratungsstellensuche

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