Krankenversicherung: Vorsorgen und heilen
Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert Behandlung und Medikamente für Kranke und sichert gegen die finanziellen Risiken einer Erkrankung ab.
Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt die notwendigen Leistungen bei Krankheit. Darüber hinaus finanziert sie auch Maßnahmen zur Früherkennung und Vermeidung von Krankheiten. Außerdem zahlt sie bei längerer Krankheit Krankengeld als Lohnersatz.
Versicherungspflichtig sind unter anderem Arbeitnehmer, deren Jahresarbeitsverdienst die Versicherungspflichtgrenze von 49.500 Euro (4.125 Euro im Monat) nicht übersteigt. Diese Grenze entspricht drei Vierteln der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.
Die Beiträge werden von den Versicherten und ihren Arbeitgebern aufgebracht, wobei die Versicherten durch den Arbeitnehmer-Sonderbeitrag von 0,9 Prozent mehr als die Hälfte tragen. Der allgemeine Beitragssatz liegt seit 1. Januar 2011 bei 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 44.550 Euro jährlich (3.712,50 Euro pro Monat).




