Unfallversicherung: Unterstützung bei Arbeits- und Wegeunfällen
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt alle Arbeitnehmer vor den wirtschaftlichen Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie von Berufskrankheiten.
Zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zählen neben Heilbehandlung und Rehabilitation auch Pflegegeld, Verletztengeld, Berufshilfe, Übergangsgeld und Verletztenrente.
Die gesetzliche Unfallversicherung wird im Umlageverfahren durch Arbeitgeberbeiträge finanziert. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Entgelt der Versicherten und nach dem Grad der Unfallgefahr im jeweiligen Betrieb. Arbeitnehmer müssen keine eigenen Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlen.




