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ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

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Rente für Selbstständige

Die gesetzliche Rentenversicherung ist auch für bestimmte Selbstständige da. Privatlehrer, Tanzlehrer, Dozenten an der Volkshochschule und Erzieher, Handwerksmeister, Pfleger und Pflegerinnen, Hebammen, Künstler und Publizisten sind rentenversicherungspflichtig.

Eine solide Altersvorsorge

Immer mehr ehemalige Angestellte haben in den vergangenen Jahren des Weg in die Selbstständigkeit gewählt. Viele stehen dabei vor der Wahl, wie sie für ihr Alter vorsorgen sollen. Es sprechen eine Menge guter Gründe dafür, auch als Selbstständiger entweder in der gesetzlichen Rentenversicherung zu bleiben oder sich in ihr freiwillig zu versichern.

Regelbeitrag oder nach Einkommen

Selbstständige zahlen in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich einen einheitlichen Regelbeitrag. Sie können aber auf Wunsch einkommensgerechte Beiträge zahlen. Berufsstarter zahlen nur einen halben Regelbeitrag oder werden sogar vorübergehend von der Versicherungspflicht befreit. Auch sie können aber den vollen Regelbeitrag oder einkommensgerechte Beiträge leisten.

Rentenversicherungspflicht schützt

Für die meisten selbstständigen Handwerksmeister hat die Versicherungspflicht seit fast 70 Jahren Tradition. Auch für Selbstständige mit nur einem Auftraggeber sieht das Gesetz Versicherungspflicht in der Rentenversicherung vor. Hintergrund: Diese Selbstständigen sollen im Alter kein Fall fürs Sozialamt werden.

Bin ich überhaupt selbstständig?

Die Bewegung auf dem Arbeitsmarkt sorgt teilweise für unübersichtliche Situationen: mit der Gefahr, dass viele ehemalige Arbeitnehmer von der Sozialversicherung abgehängt werden. Die genaue Gestaltung des Beschäftigungsverhältnisses entscheidet darüber, ob und wie man sich selbst versichern muss. Die Kriterien der Selbstständigkeit im Kurz-Check.

Ausnahmen von der Versicherungspflicht

Wer ausreichend fürs Alter vorgesorgt hat, muss sich auch nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern, es sei denn, er gehört zum Kreis der versicherungspflichtigen Selbstständigen. Das gleiche gilt für Unternehmer, die versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen. Auch Existenzgründer können zunächst drei Jahre Fuß fassen, damit sie die Beiträge zur Altersvorsorge nicht in Finanznöte bringen.

Zweifelsfälle vor Gericht

Die Sozialgerichte haben knifflige Fälle von Rentenversicherungspflicht für Selbstständige gelöst.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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