Bin ich überhaupt selbstständig?
Die genaue Gestaltung des Beschäftigungsverhältnisses entscheidet darüber, ob und wie man sich selbst versichern muss. Die Kriterien der Selbstständigkeit im Kurz-Check.
Nicht jeder Selbstständige ist wirklich selbstständig. Oft steht die angeblich selbstständige Tätigkeit nur auf einem Vertrag, tatsächlich läuft aber alles wie bei einem Arbeitnehmer. Dann liegt eventuell nur eine Scheinselbstständigkeit vor und der Arbeitgeber muss für die Versicherung sorgen.
Misstrauen ist angebracht, wenn ein angeblich Selbstständiger allen Weisungen des Auftraggebers Folge leisten und bestimmte Arbeitszeiten einhalten muss. Die Pflicht zu regelmäßigen, detaillierte Berichten an einen Auftraggeber lassen ebenso Zweifel an der Selbstständigkeit aufkommen wie die Notwendigkeit, in den Räumen des Auftraggebers oder an von ihm bestimmten Orten zu arbeiten sowie eine bestimmte Hard- und Software zu benutzen.
Demgegenüber sind Merkmale einer selbstständigen Tätigkeit:
- Einsatz von eigenem Kapital (Eigenmittel oder Finanzierung) und Tragen des Unternehmerrisikos,
- Unterhalt eigener Geschäftsräume und weiterer Betriebsmittel (Fahrzeuge, Werkzeuge),
- Entscheidungsfreiheit über den Einsatz von Betriebsmitteln (Anschaffung, Finanzierung),
- Freie Verfügungsmöglichkeit über den Einsatz der eigenen Arbeitskraft,
- Möglichkeit zur eigenen Preiskalkulation,
- Einsatz von Hilfskräften auf eigene Rechnung,
- Möglichkeit der Werbung neuer Kunden,
- Führung eigener Geschäftsbücher,
- Haftung für Schäden, die beim Kunden bei der Auftragserledigung entstehen.
Versicherungspflicht prüfen
Falls Zweifel bestehen, kann man bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund den sozialversicherungsrechtlichen Status prüfen lassen. Diese Prüfung muss beantragt werden. Dafür kann man sich an die örtliche Beratungsstelle, das Versicherungsamt oder den Versichertenältesten in der Region wenden.
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.





