Was nach dem Rentenantrag geschieht
Wer im Ausland gearbeitet hat, sollte bei der Abgabe des Rentenantrags darauf hinweisen.
Wird ein Rentenantrag gestellt und liegen von dem Betreffenden auch in anderen Mitgliedsstaaten Versicherungszeiten vor, wird auch in allen anderen Mitgliedsstaaten automatisch geprüft, ob ein Rentenanspruch besteht. Ein Antrag beim zuständigen Rentenversicherer im Wohnsitzstaat reicht also aus. Der Betreffende muss nur darauf aufmerksam machen, dass er auch in anderen Mitgliedsstaaten Beitragszeiten hat. Er erhält dann, wenn er in drei verschiedenen Staaten gearbeitet hat, auch drei verschiedene Renten. Dabei ist es durchaus möglich, dass jemand in einem Staat bereits die nötigen Voraussetzungen erfüllt, in einem anderen Staat jedoch noch nicht. In diesem Fall erhält er zunächst die eine Rente, die aus dem anderen Staat jedoch erst Monate oder Jahre später.
Rente im Ausland
Die Europäische Union, günstige Flugpreise und erschwingliche Immobilienpreise haben es vielen Rentnern ermöglicht, dorthin zu ziehen, wo andere nur Urlaub machen. Aber eine solche Entscheidung will gut überlegt sein. In Spanien gibt es ganze Kolonien von Deutschen, die im spanischen Leben kaum integriert sind. Die Deutsche Rentenversicherung bietet zum Beispiel auch in Spanien Beratungstermine in Zusammenarbeit mit der Deutschen Botschaft an. Aber die Probleme des Älterwerdens lassen sich mit Beratung allein nicht aus der Welt schaffen. Wer krank wird und nicht ins soziale Leben des jeweiligen Landes integriert ist, hat es schwer. Fachleute empfehlen deshalb, "mit einem Bein" in Deutschland zu bleiben und nicht komplett auszuwandern.
Rente von der Post
Die Deutsche Rentenversicherung hat die Auszahlung der Renten dem Renten Service der Deutschen Post übertragen (Ausnahme: Renten an die Knappschaftlich Versicherten). Dazu gehört die Zahlung, Anpassung, Überwachung, Einstellung und Abrechnung der Renten. Aus bundesweit vier Zentren schickt der Rentenservice rund 20 Millionen Renten an Versicherte in Deutschland und an rund 1,4 Millionen Rentner in fast allen Ländern der Welt. Rentner, die umziehen oder das Kreditinstitut wechseln, sollten dies rechtzeitig dem Renten Service der Deutschen Post AG mitteilen. Formulare gibt es bei jeder Postfiliale.
Rente und Steuern
Mit dem Alterseinkünftegesetz wird die gesetzliche Rentenversicherung schrittweise auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Das heißt: Die Rentenbeiträge werden Zug um Zug steuerfrei gestellt, die Renten, die vorher allein kaum zur Steuerzahlung führten, werden künftig stärker besteuert. Rentner, die im Ausland leben, müssen laut Alterseinkünftegesetz eine Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige abgeben. Auch das Steuerrecht des Wohnsitzstaates spielt eine Rolle, sowie die Frage, ob es ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt.
- Topthema Vorsorge 2005 Gesetzliche Rente
Weitere Infos zu Rente und Steuern. - Topthema Steuern und Rente - Besteuerung Altersvorsorge
Weitere Infos zu Rente und Steuern. - Deutsche Rentenversicherung
Weitere Infos zum Rentenantrag. - Katholisches Auslandssekretariat der Deutschen Bischofskonferenz
Weitere Infos zu Rente im Ausland.
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.





